Corner

Der Begriff Corner oder auch Cornering meint den Kauf einer substantiellen Menge eines Wertpapiers oder einer Ware mit dem Ziel, den Preis zu beeinflussen. Es liegt jedoch nicht im Interesse der Käufer, ein Monopol zu etablieren. Vielmehr wird in der Regel darauf abgezielt, die Knappheit der aufgekauften Waren oder Wertpapiere markant zu erhöhen und damit den Preis in die Höhe zu treiben. Anschliessend kann dann die Ware zu einem höheren Preis wieder verkauft werden.

Auch Versuche von Unternehmen oder Gesellschaften, eine führende Stellung am Markt herbeizuführen, bezeichnet man bisweilen als Cornering. Voraussetzung ist dabei, dass die Ware oder vergleichbare Substitute nur begrenzt auf dem Markt verfügbar sind. Prominente Beispiele für Firmen, die erfolgreiches Cornering betreiben, sind IBM und Microsoft.

An verschiedenen Börsen ist das Cornern eine bekannte Methode: Börsianer kaufen eine grosse Menge von bestimmten Wertpapieren oder entsprechende Futures und sorgen so dafür, dass das Papier nicht mehr oder nur noch beschränkt verfügbar ist. Um ein Wertpapier oder eine Ware zu cornern, können sich mehrere Händler oder Anleger zusammenschliessen, damit das geforderte Investitionsvolumen erreicht wird.

Durch die künstlich herbeigeführte Knappheit steigt in der Regel die Nachfrage und somit auch der Kurs. Nach dem Kursanstieg werden die Wertpapiere wieder mit Gewinn abgestossen, so die Absicht. Der Plan kann aber auch gehörig schiefgehen, wie zahlreiche Beispiele der Börsengeschichte beweisen.

Das Cornern von Wertpapieren kann als Marktmanipulation angesehen werden. Entsprechend ist das Cornering in verschiedenen Märkten verboten. Börsendelikte und der Marktmissbrauch sind in der Schweiz im Börsengesetz verankert und am 1. Mai 2013 mit Bezug auf Insiderhandel und Marktmanipulationen erneuert worden. Im Verdachtsfall kann die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA ermitteln.

Anstelle von «Corner» wird in der althergebrachten Börsensprache ausserdem von «Schwänze» oder «Klemme» gesprochen, häufig in Zusammenhang mit Leerverkäufen im Rahmen von Effekten- und Termingeschäften. Leerverkäufer (auch «Baissiers» oder «Fixer» genannt) müssen nach erfolgreichem «Schwänzen» der Gegenseite einen beliebig hohen Preis zahlen.

Ein Beispiel kann dies verdeutlichen: Anleger an der Börse, die auf eine Baisse spekulieren, tätigen eine hohe Anzahl Leerverkäufe als Termingeschäft. Andere Anleger können davon Wind kriegen und mit gezieltem Cornering den Interessen der Baissiers entgegenwirken, indem sie grosse Mengen der entsprechenden Wertschriften aufkaufen und so eine künstliche Knappheit herstellen.

Durch den Mangel der geforderten Papiere entsteht eine überhöhte Nachfrage am Markt, so dass die Baissiers nun jede Preisforderung erfüllen müssen. Oder in freier Börsensprache: die Fixer sind aufgeschwänzt worden.

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Redaktor Daniel Dreier
Daniel Dreier ist Redaktor und Experte für Geldthemen bei moneyland.ch.