Erstrisikodeckung

Bestimmte Sachversicherungen kann man «auf erstes Risiko» abschliessen. Im Fall einer solchen «Erstrisikodeckung» oder «Erstrisikoversicherung» vereinbaren Versicherungsnehmer und Versicherer zusätzlich zur generellen Versicherungssumme eine Maximalsumme für ein bestimmtes Risiko.

Diese Maximalsumme ist in der Regel weitaus kleiner als die generelle Versicherungssumme. Schäden infolge dieses Risikos werden dann von der Versicherung bis zur Maximalsumme gedeckt – unabhängig davon, ob man unterversichert ist.

Das klassische Beispiel für eine Erstrisikoversicherung ist der Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts». Es können je nach Versicherer aber auch andere Risiken wie Wasser- und Diebstahlschäden in der Wohnung oder im Haus auf erstes Risiko versichert werden. Auf diese Weise können Sie unter Umständen Prämien einsparen.

Beachten Sie aber, dass auch bei Versicherungen auf erstes Risiko ein Selbstbehalt gelten kann. In diesem Fall deckt die Versicherung höchstens die Differenz zwischen Maximalbetrag und Selbstbehalt.

Beispiel Hausratversicherung: Ein Hausrat habe einen Wert von 125'000 Franken. Die vereinbarte Versicherungssumme betrage aber nur 100'000 Franken, also 80 Prozent des Versicherungswertes. In diesem Fall liegt eine Unterversicherung vor und versicherte Leistungen werden nur zu 80 Prozent entschädigt.

Wenn nun der Versicherungsnehmer zusätzlich gegen auswärtige Diebstähle (auf erstes Risiko) versichert ist, werden entsprechende Leistungen trotzdem zu 100% vergütet – abzüglich des vereinbarten Selbstbehalts und bis zur Maximalsumme.

Weitere Informationen:
Einfacher Diebstahl auswärts
Gebäudeversicherungen
Hausratversicherungen
Was bedeutet Unterversicherung?

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Experte Benjamin Manz
Benjamin Manz ist Geschäftsführer von moneyland.ch und unabhängiger Experte für Banken- und Finanzthemen.