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Festgeld: Schweizer Vergleich 2024

Nur auf moneyland.ch: Vergleichen Sie jetzt Schweizer Festgeld-Konten, Termingeldkonten und Kassenobligationen. Jetzt kostenlos Festgeld-Zinsen vergleichen

Die Daten werden regelmässig kontrolliert. Die Zinsdaten werden jeden Monat aktualisiert. Letzte Aktualisierung der Zinsdaten: 15. April 2024.

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Infos zum Festgeld-Vergleich

Nutzen Sie einfach den Festgeld-Vergleich auf moneyland.ch. Dieser listet alle relevanten Angebote für Ihre Bedürfnisse auf. Beachten Sie, dass die Zinssätze je nach Laufzeit variieren können. In der Regel gilt: Je länger die Laufzeit, desto höher der Zinssatz.

Der Vergleich für Festgeld-Anlagen ist der umfassendste und genaueste der Schweiz. Der Vergleich berücksichtigt sowohl Zinsen als auch allfällige Kosten und Sonderkonditionen.

Der Vergleich zeigt neben Festgeld-Anlagen auch Termingeldkonten und Kassenobligationen an, die ebenfalls feste Zinsen für die definierte Laufzeit offerieren.

Festgeld-Anlagen bieten einen festen Zinsertrag für die gewählte Laufzeit an. Der Zinssatz ändert also während der ganzen Laufzeit nicht. Schweizer Banken bezeichnen mit Festgeld-Anlagen in der Regel Termingelder mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr. Nach einem allgemeineren Begriffsgebrauch können Festgelder hingegen auch Anlagen mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr sein.

Festgelder bieten für längere Laufzeiten häufig etwas höhere Zinsen als Sparkonten. Allerdings können Sie das Geld während der Laufzeit nicht ohne Strafgebühren beziehen. Im Unterschied zu Sparkonten ändert der Zinssatz bei Festgeldern während der ganzen Laufzeit nicht.

Ja. Festgeld-Anlagen sind keine Sondervermögen, unterliegen aber der Einlagensicherung. Für Schweizer Festgeldanlagen, Kassenobligationen und Termingeldkonten gilt eine Einlagensicherung in der Höhe von 100'000 Franken.

Neue Anbieter bieten Festgeldkonten auch in Kooperation mit ausländischen Banken an. Die Namen und Länder der jeweiligen Produktbanken werden im Vergleich transparent ausgewiesen. In der EU gilt eine Einlagensicherung in der Höhe von 100'000 Euro pro Kunde und Bank.

Für Festgeldkonten gilt eine Verrechnungssteuer-Freigrenze von 200 Franken.

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