Franchise

Der Begriff der Franchise ist einer der geläufigsten im Schweizer Versicherungswesen, wird aber häufig falsch verstanden.

Eine Franchise ist eine Art Selbstbeteiligung oder Selbstbehalt. Die Versicherung bezahlt nur den Schaden, der den Franchisenbetrag übersteigt. Man spricht deshalb im Jargon auch von einer so genannten Abzugsfranchise.

Weitere Varianten wie die Integralfranchise (der Versicherer zahlt alle Kosten, wenn der Schaden einen bestimmten Betrag übersteigt) oder die Zeitfranchise (der Versicherer zahlt die Kosten erst nach Ablauf einer definierten Zeitperiode) sind in der Schweiz nicht gebräuchlich.

Von einer Franchise sprechen die Schweizer Versicherer vor allem dann, wenn sowohl ein absoluter als auch ein prozentualer Selbstbehalt berechnet wird, wobei die Franchise den absoluten Selbstbehalt repräsentiert. Unter einer Franchise wird von Schweizer Versicherungen also nie ein prozentualer Betrag, sondern immer ein absoluter Betrag verstanden.  

Der Begriff der Franchise findet in der Schweiz vor allem bei Versicherungen Verwendung, die Gesundheitskosten decken. Dazu gehören die Krankenkassen-Grundversicherungen, die Spitalzusatzversicherungen, die ambulanten Zusatzversicherungen (und manchmal auch Tierversicherungen). Bei all diesen Versicherungen kann es sowohl einen absoluten Selbstbehalt – eben die Franchise – als auch einen prozentualen Selbstbehalt geben.

Krankenkassen-Grundversicherung: Schweizer Krankenversicherer kennen zurzeit sechs Franchisestufen für erwachsene Versicherungsnehmer. Es sind dies die Franchisen 300, 500, 1000, 1500, 2000 und 2500 Franken. Bei Kindern sind es sieben Franchisestufen: 0, 100, 200, 300, 400, 500 und 600 Franken. Im Fall von Krankenkassen spricht man auch häufig von Wahlfranchisen. Die tiefste Franchisestufe wird als Grundfranchise bezeichnet.

Der (prozentuale) Selbstbehalt beträgt für alle Franchisenvarianten 10 Prozent für versicherte Gesundheitskosten oberhalb des gewählten Franchisenbetrags bis zu einem Selbstbehalt-Maximum von 700 Franken (Gesundheitskosten von 7'000 Franken oberhalb der Franchise) für Erwachsene beziehungsweise 350 Franken (Gesundheitskosten von 3500 Franken oberhalb der Franchise) für Kinder.

Die Franchise und der Selbstbehalt gelten pro Kalenderjahr, wobei nicht das Rechnungsdatum, sondern das Behandlungsdatum für die Zuteilung zum Kalenderjahr relevant ist. Erfahren Sie hier anhand von Beispielen, wie die Wahl der richtigen Franchise in der Krankenkassen-Grundversicherung funktioniert.

Tipp: Wer nicht weiss, welche Franchise zu wählen ist, kann im Krankenkassenvergleich von moneyland.ch die Option «optimale Franchise» anwählen. Der Vergleich berechnet dann für die geschätzte Höhe der Gesundheitskosten automatisch die optimale Franchise für jede einzelne Krankenkassen-Variante. Alternativ können Sie mit dem Franchisen-Rechner auch mehrere Franchisen-Varianten in der Grundversicherung miteinander vergleichen.

Während bei der Krankenkassen-Grundversicherung die Franchisen-Variante und der prozentuale Selbstbehalt fest vorgegeben sind, können Franchise und prozentualer Selbstbehalt bei Tierversicherungen je nach Anbieter und Produkt variieren.

moneyland.ch hilft auch hier: Der Tierversicherungsvergleich berechnet jeweils für die geschätzten Gesundheitskosten automatisch die günstigste Versicherungsvariante.

Ihre Moneyland-Redaktion

Weiterführende Informationen:
Franchisen-Rechner Krankenkasse
Franchisen-Rechner Tierversicherung
Krankenkasse: Wahl der richtigen Franchise

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Redaktor Daniel Dreier
Daniel Dreier ist Redaktor und Experte für Geldthemen bei moneyland.ch.