Grobfahrlässigkeit

Gemäss Schweizer Rechtsprechung handelt jene Person grobfahrlässig, die grundlegende Vorsichtsgebote unbeachtet lässt, die eine vernünftige Person in der gleichen Lage und unter den gleichen Umständen befolgt hätte, um einen Schaden zu vermeiden.

Im Schadenfall kann eine Versicherung bei grober Fahrlässigkeit die Leistungen zu Ungunsten der versicherten Person kürzen.

Beispiel: Sie zünden im Wohnzimmer eine Kerze an und gehen anschliessend in die Küche. Die Kerze fällt auf den Teppich, worauf dieser zu brennen beginnt. Das Feuer breitet sich rasch aus, da sich niemand im Wohnzimmer befindet.

Da eine Kerze gemäss Versicherung immer beaufsichtigt werden sollte, handelt es sich in diesem Fall um eine grobfahrlässige Handlung. Ihre Schweizer Hausratversicherung ist deshalb nicht verpflichtet, den Schaden (vollständig) zu begleichen.

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Experte Benjamin Manz
Benjamin Manz ist Geschäftsführer von moneyland.ch und unabhängiger Experte für Banken- und Finanzthemen.