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News: Banken

Konsumkreditgesetz: neue Bestimmungen

21. Oktober 2015 - Benjamin Manz

Der Bundesrat hat das Konsumkreditgesetz KKG angepasst. Ab 1. Januar 2016 treten verschiedene Änderungen in Kraft mit dem Ziel, die Konsumenten besser zu schützen. Die Bestimmungen gelten als Ergänzung zur neuen Verordnung für einen Maximalzinssatz für Konsumkredite (die ab 1. Juli 2016 gilt).

Die Änderungen im Überblick:

  • Bisher galt bei der Kreditvergabe eine Frist von 7 Tagen. Bis anhin hiess das auch: Die Kunden erhielten den Kredit frühestens nach Ablauf einer Woche nach Antragsüberprüfung. Neu gilt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Die Kunden haben also zwei Wochen Zeit, um ihren Kreditantrag wieder rückgängig zu machen. Die Kreditanbieter sind zwar nicht verpflichtet, die Kreditnehmer zwei Wochen bis zur Kreditauszahlung warten zu lassen. Allerdings wäre dies für die Kreditanbieter administrativ einfacher.
     
  • Neu schulden Konsumenten dem Konsumkreditgeber gemäss Obligationenrecht eine Entschädigung, wenn sie die Sache (zum Beispiel das Leasingobjekt) während der Widerrufsfrist missbräuchlich gebrauchen.
     
  • Aggressive Werbung für Konsumkredite ist per Gesetz ab 2016 verboten. Bei Zuwiderhandlung droht eine Busse bis 100'000 Franken. Die Frage ist natürlich, was als «aggressiv» zu gelten hat. Die entsprechende Auslegung überlässt das Konsumkreditgesetz der Kreditbranche. Der Bundesrat soll einschreiten, falls diese Selbstregulierung nicht greift. Ob das tatsächlich funktioniert, wird sich zeigen.
     
  • Die Bonitätsprüfung soll noch etwas strenger werden. Damit soll es noch etwas seltener zur Überschuldung der Kreditnehmer kommen. Im Zweifelsfall muss der Kreditgeber vom Kreditnehmer einen Betreibungsauszug, einen Lohnnachweis oder weitere amtliche und/oder private Dokumente verlangen. Hier stellt sich die Frage, was «im Zweifelsfall» heissen soll. Für die Branche wird sich in diesem Punkt keine grosse Änderung ergeben.
     
  • Ab 1. Januar 2016 sind nur noch Expresskredite, die bereits nach 3 Monaten wieder zurückgezahlt werden müssen, nicht vom KKG betroffen. Bis anhin waren auch Kredite mit einer Rückzahlung von maximal vier Raten innerhalb eines Jahres vom KKG ausgenommen.

Ihre Moneyland-Redaktion

Weiterführende Informationen:
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Experte Benjamin Manz
Benjamin Manz ist Geschäftsführer von moneyland.ch und unabhängiger Experte für Banken- und Finanzthemen.