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Versicherungen

Krankenkasse: Schutz auf Ausland-Reisen

4. November 2021 - Benjamin Manz

Welche Arzt- und Spitalkosten übernehmen Schweizer Krankenkassen bei Notfällen im Ausland? Die wichtigsten Informationen im Überblick.

Vor einem Auslandaufenthalt lohnt sich eine entsprechende Abklärung der persönlichen Versicherungssituation. Ob Sie nun im Rahmen eines Strandurlaubs während den Sommerferien, einer Städtereise oder einer längeren abenteuerlichen Trekking-Tour fremde Länder bereisen: die Gefahr eines medizinischen Notfalls besteht immer.

Auslandschutz durch Versicherung essentiell

Die Kosten können je nach Unfall oder Krankheit und je nach Reiseland im schlimmsten Fall ins Astronomische steigen. Ein guter Versicherungsschutz ist deshalb essentiell. Spezielle Krankenkassen-Bestimmungen gelten für Schweizer mit permanentem Wohnsitz im Ausland oder bei einem Auslandsaufenthalt von länger als einem Jahr.

Notfall im Ausland: was zahlt die Grundversicherung?

  • Die obligatorische Krankenkassen-Grundversicherung zahlt im Ausland im Notfall höchstens die doppelten Kosten, die durch eine analoge medizinische Behandlung in Ihrem Schweizer Wohnkanton anfallen würden.
  • In EU- und EFTA-Ländern werden die medizinischen Leistungen durch die obligatorische Grundversicherung bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft dann entschädigt, wenn Sie die Europäische Krankenversicherungskarte bei sich haben. Der Selbstbehalt variiert von Land zu Land. Abgewickelt werden die medizinischen Kosten im EU-Land zentral in der Schweiz.
  • Wichtig ist also, dass Sie die europäische Versicherungskarte in europäischen Ländern immer mit sich führen. Die Karte erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. Sie enthält unter anderem Angaben zu Ihrem Geburtsdatum, Ihrer Versicherten-Nummer, AHV-Nummer und Krankenkasse. Geht die Versicherungskarte verloren oder wird sie gestohlen, können Sie diese nachbestellen.
  • Der Auslandschutz der Krankenkassen-Grundversicherung ist für Behandlungen im Ausland ausserhalb der EU meistens genügend. Im Fall von Ländern mit hohen Gesundheitskosten wie Australien, Japan, Kanada, Neuseeland, Russland oder den USA ist der Versicherungsschutz der obligatorischen Schweizer Krankenkasse aber bei aufwändigen Behandlungen unzureichend.
  • Krankentransporte und Rettungskosten werden in der Grundversicherung nur begrenzt gedeckt. Erfahren Sie hier mehr zu den Transport- und Rettungskosten.

Notfall im Ausland: was zahlt die Zusatzversicherung?

  • Die ambulanten Zusatzversicherungen der Krankenkassen weisen häufig einen besseren Auslandschutz auf – dafür kosten diese auch zusätzlich. Zusatzversicherungen können sich lohnen, wenn Sie sich gegen teure Notfälle in nicht-europäischen Ländern sowie Transporte im Ausland und Rückführungen in die Schweiz versichern möchten.
  • Ein Vergleich der Zusatzversicherungen ist empfehlenswert, da die Leistungen von Versicherung zu Versicherung stark variieren. Wählen Sie im Vergleich das Kriterium «Spital- und Arztkosten Ausland», um die Angebote entsprechend zu filtern. Sie können alle Versicherungen auf der Resultatseite zusätzlich nach Leistungsumfang sortieren.
  • Heilungskosten werden nicht von allen Zusatzversicherungen unbegrenzt gedeckt. Einige Zusatzversicherungen zahlen nur einen Prozentsatz der Arzt- und Spitalkosten, andere begrenzen den Maximalbetrag (zum Beispiel auf 6'000 Franken pro Fall oder 100'000 Franken pro Jahr) oder die maximale Anzahl der Behandlungstage (zum Beispiel auf 30 Tage pro Fall). Wählen Sie wenn möglich sehr hohe oder am besten unbegrenzte Deckungen.
  • Zu den besten Zusatzversicherungen im Bereich Auslandschutz gehören die folgenden: Helsana Top und Helsana Completa (vollständige Deckung), Swica Completa Top (vollständige Deckung), CSS myFlex (90% ambulant, 100% stationär), Sanagate (90% ambulant, 100% stationär), Atupri Mivita (bis zu 200'000 Franken pro Jahr), Concordia Diversa Plus (90% ambulant, stationär während 60 Tagen).
  • Die Rückführung vom Ausland in die Schweiz, die sogenannte Repatriierung, ist nicht bei allen Krankenpflegezusätzen unbegrenzt gedeckt. Einige beschränken die Deckung auf einige Tausend bis Zehntausend Franken. Beachten Sie, dass bei einem schweren Unfall eine Rückführung per Ambulanzjet oder Helikopter nötig sein kann. Solche Flüge sind sehr teuer. Weitere Informationen zum Thema Rettung und Transporte finden Sie hier.
  • Neben ambulanten Versicherungen gibt es auch Spitalzusatzversicherungen sowie separate Krankenkassen-Auslands- und Reiseversicherungen, die den Auslandschutz übernehmen. Eine Mehrfachdeckung lohnt sich nicht – entscheiden Sie sich für die eine oder andere Zusatzversicherung.
  • Auch die meisten Reiseversicherungen von Nicht-Krankenkassen übernehmen (einen Teil der) Such-, Rettungs- und Rückführungskosten. Einige Reiseversicherungen übernehmen zusätzlich die Heilungskosten im Ausland. Auch hier gilt: eine Mehrfachdeckung lohnt sich nicht.
  • Wenn Sie nur selten (zum Beispiel einmal pro Jahr) ins Ausland reisen, ist unter Umständen eine einmalige befristete Reiseversicherung bei einer Krankenkasse oder einem Reiseversicherungsunternehmen die bessere und günstigere Variante. Rechnen Sie mit Kosten von ungefähr 20 bis 40 Franken pro erwachsener Person für einen zweiwöchigen Aufenthalt.
  • Wichtig: Benachrichtigen Sie so rasch als möglich Ihre Krankenkasse, wenn eine medizinische Behandlung im Ausland nötig wird. Andernfalls kann es sein, dass die Versicherung die anfallenden Kosten nicht übernimmt.

Ihre Moneyland-Redaktion

Weitere Informationen:
Vergleich der Krankenkassen-Grundversicherungen
Vergleich der ambulanten Zusatzversicherungen
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Experte Benjamin Manz
Benjamin Manz ist Geschäftsführer von moneyland.ch und unabhängiger Experte für Banken- und Finanzthemen.
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