Mehrwertsteuer (MWST)

Die Mehrwertsteuer (MWST) ist aus der Warenumsatzsteuer (WUST) entstanden, die in der Schweiz 1959 eingeführt wurde. Die MWST ersetzte die WUST fast 40 Jahre später am 1. Januar 1995. Heute ist die Mehrwertsteuer die wichtigste Einnahmequelle des Bundes. 2021 betrugen die Schweizer Staatseinnahmen durch die Mehrwertsteuer stolze 23.6 Milliarden Franken.

Im Unterschied zu einer reinen Umsatzsteuer wird die Mehrwertsteuer im Endeffekt nicht auf den ganzen Umsatz, sondern nur auf den «Mehrwert» erhoben. Das besteuerte Unternehmen kann also die Mehrwertsteuer der bezogenen Leistungen von anderen Firmen (die so genannte Vorsteuer) abziehen. Man spricht im Steuerjargon von einem so genannten «Netto-Allphasensystem mit Vorsteuerabzug».

In der Schweiz kommen drei unterschiedliche Mehrwertsteuersätze zur Anwendung:

  • Normalsatz 8.1 Prozent auf fast alle Produkte und Dienstleistungen
  • Reduzierter Satz 2.6 Prozent zum Beispiel auf Lebensmittel, Medikamente, Zeitungen und Bücher
  • Sondersatz 3.8 Prozent auf Übernachtungen zum Beispiel in Hotels, Campingplätzen und Unterkünften

Zahlreiche Bankdienstleistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit, darunter Grundgebühren von Privatkonten und Karten. Andere Bankdienstleistungen wie beispielsweise Depotgebühren, Nachforschungen und Steuerverzeichnisse unterliegen der Mehrwertsteuer.

In der Schweiz gibt es aber eine Reihe von Leistungen, die nicht oder nur beschränkt von der Mehrwertsteuer betroffen sind. Dazu gehören Services in den Bereichen Gesundheit,  Finanzdienstleistungen, Bildung, Immobilien und Kultur.

Grundsätzlich müssen in der Schweiz Firmen mit einem Umsatz von weniger als 100'000 Franken pro Jahr keine MWST zahlen. Aufgrund der Abzugsmöglichkeit der Vorsteuer kann es dennoch sinnvoll sein, dass auch Firmen mit einem Umsatz von weniger als 100’000 Franken pro Jahr Mehrwertsteuer bezahlen. Auch Firmen, die zwar noch keinen entsprechenden Umsatz haben, aber einen solchen erwarten, sollten sich für die MWST anmelden.

Kleinere KMU können auf Wunsch die Mehrwertsteuer als Pauschal- oder Saldo-Steuer entrichten. Dies ist bis zu einem jährlichen Umsatz von 5.024 Millionen Franken und einer MWST-Belastung von 108’000 Franken im Jahr möglich. Dabei wird der gesamte Umsatz zu einem tieferen Pauschalsatz besteuert, allerdings kann das KMU die Vorsteuern nicht mehr individuell anrechnen lassen. Dieser spezielle Saldosteuersatz variiert je nach Tätigkeit des Unternehmens. Vorteile einer solchen Pauschalbesteuerung liegen unter anderem in der Einfachheit und einem geringeren Aufwand. Über alle Unternehmen einer Branche gerechnet, sollte der Steueraufwand für ein Unternehmen gleich sein, egal ob normal abgerechnet wird oder als Saldosteuer. Unter gewissen Umständen kann die normale Abrechnung allerdings zu einer geringeren Steuerbelastung führen.

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Benjamin Manz ist Geschäftsführer von moneyland.ch und unabhängiger Experte für Banken- und Finanzthemen.