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Wie eröffne ich ein Schweizer Bankkonto?

Wissenswerte Informationen rund um die Eröffnung eines Schweizer Bankkontos.

Prinzipiell kann jede natürliche oder juristische Person – also auch jedes Unternehmen – ein Bankkonto in der Schweiz eröffnen. Eine Bank darf jedoch Kunden ablehnen, wenn sie diese beispielsweise als handlungsunfähig oder als politisch exponierte Personen (PEP) klassifiziert.

Auch wenn der Verdacht auf Geldwäscherei besteht, kann die Bank die Eröffnung eines Kontos verbieten.

Für die Eröffnung eines Bankkontos muss ein möglicher Bankkunde zuerst einen so genannten «Antrag zur Eröffnung eines Bankkontos» vervollständigen und unterschreiben. Falls der Kunde akzeptiert wird, gilt dieser Antrag gleichzeitig auch als «Kontoeröffnungsvertrag».

Unterschrift des Bankkunden

Zusätzlich hat der Bankkunde die so genannte «Unterschriftenkarte» im Fall von natürlichen Personen beziehungsweise ein «Unterschriftenverzeichnis» im Fall von Firmen auszufüllen und zu unterschreiben. Dieses Unterschriftsformular beinhaltet unter anderem Name und Vorname, Art der Unterschrift, Nationalität und Geburtsdatum des Antragsstellers sowie die Konto-Bezeichnung und Kontonummer.

Kundenidentifikation

Schliesslich wird der Kunde im Rahmen der Kundenidentifikation identifiziert. Dies geschieht in der Regel entweder durch persönliche Vorsprache oder dann auf dem Korrespondenzweg. Findet keine persönliche Vorsprache statt, hat der Kunde eine echtheitsbestätigte Kopie eines Identifikationsdokuments – zum Beispiel einer Identitätskarte oder eines Passes – einzusenden. Die Echtheitsbestätigung kann durch eine Filiale der Bank, eine Korrespondenzbank, einen anderen Finanzintermediär oder durch einen Notar erfolgen.

Eröffnung übers Internet

Neu ist ab 2016 in der Schweiz auch eine rein digitale Kontoeröffnung möglich. Experten sprechen auch von «Digital Onboarding».

Es dürfte aber noch einige Jahre dauern, bis sich die Kontoeröffnung via Internet bei Schweizer Banken richtig durchgesetzt hat.

Als zukünftiger Kunde einer Schweizer Bank müssen Sie also in aller Regel immer noch entweder persönlich bei der Bank vorsprechen oder dann eine echtheitsbestätigte Kopie eines Identifikationsdokuments – zum Beispiel einer Identifikationskarte oder eines Passes – einsenden.

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Experte Benjamin Manz
Benjamin Manz ist Geschäftsführer von moneyland.ch und unabhängiger Experte für Banken- und Finanzthemen.
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