termingeldkonto vs kassenobligation
Anlegen & Vorsorge

Termingeldkonto oder verbriefte Kassenobligation?

28. Oktober 2022 - Benjamin Manz

Was ist der Unterschied zwischen Termingeldkonten und verbrieften Kassenobligationen?

Mit dem Begriff Termingelder oder Termineinlagen werden in der Regel kurz- bis mittelfristige Anlagen mit einem festen Zinssatz bezeichnet, in der Schweiz auch langfristige Anlagen.

Der Zinssatz wird dabei vor Abschluss zu Beginn festgelegt. Der Zins wird an den dazu bestimmten Fälligkeitstagen ausbezahlt. Wer seine Anlagegelder vor der definierten Laufzeit zurückziehen möchte, muss eine Strafgebühr bezahlen.

In der Schweiz spricht man im Fall von langfristigen Termingeldern meistens von Kassenobligationen. Diese sind bei Schweizer Banken und Kreditinstituten in der Regel für Laufzeiten ab 1 Jahr bis zu 10 Jahren erhältlich. Neben der gebräuchlichen Währung in Schweizer Franken bieten manche Banken auch Kassenobligationen in Euro an.

Bei Schweizer Kassenobligationen im engeren Sinn handelt es sich um Wertschriften, die in einem Depot verwahrt werden.

Schweizer Termingeldkonten unterscheiden sich bezüglich Zinsmodalitäten nicht grundlegend von verbrieften Kassenobligationen, sind aber etwas einfacher für die Banken zu handhaben. Sie werden als Konto geführt und nicht als Wertschrift verwahrt.

Banken, die Termingeldkonten eingeführt haben, sehen verschiedene Vorteile gegenüber verbrieften Kassenobligationen: Der Kunde benötigt kein Wertschriftenkonto, was für die Bank günstiger kommt.

Zudem sind (zum Beispiel beim UBS-Termingeldkonto) flexible taggenaue Laufzeiten möglich, zum Beispiel 3 Jahre, 3 Monate und 2 Tage.

Bei den verbrieften Kassenobligationen werden von vielen Banken Depotgebühren verlangt. In der Regel sind das Kosten von 0.05% bis 0.2% des angelegten Betrags, manchmal auch mit Mindestgebühren. Bei einigen Banken muss zudem ein Privat- oder Sparkonto als Verbindungskonto eröffnet werden, wobei das Privatkonto eine jährliche Kontoführungsgebühr bedingen kann.

Bei Termingeldkonten fallen keine Depotgebühren an, es können jedoch Kontogebühren in Rechnung gestellt werden. Es gibt allerdings auch kostenlose Termingeldkonten.

Manche Banken bieten Kassenobligationen sowohl in der verbrieften Form als auch als Termingeldkonto an. Ein Beispiel hierfür sind die Kassenobligationen von Raiffeisen Schweiz.

Weiterführende Informationen:
Vergleich der Kassenobligationen und Termingeldkonten (in CHF und EUR)

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Benjamin Manz ist Geschäftsführer von moneyland.ch und unabhängiger Experte für Banken- und Finanzthemen.
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