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Todesfallversicherungen im Schweizer Vergleich

4. Februar 2022 - Benjamin Manz

Erfahren Sie jetzt alles, was Sie rund um Schweizer Todesfallversicherungen wissen müssen. Der unabhängige Online-Vergleichsdienst moneyland.ch hat für Sie recherchiert und alle Todesfallversicherungen miteinander verglichen.

Der folgende Ratgeber-Artikel der Redaktion von moneyland.ch beantwortet für Sie alle wichtigen Fragen.

Was ist eine Risikolebensversicherung?

Prinzipiell wird bei Schweizer Lebensversicherungen zwischen reinen Risiko- und Sparversicherungen unterschieden. 

Schweizer Risiko-Lebensversicherungen versichern Schweizerinnen und Schweizer gegen Risiken wie Todesfall und Invalidität. Im Fall einer Risiko-Lebensversicherung für den Todesfall spricht man auch von einer Todesfallversicherung oder Todesfall-Risikoversicherung.

Was ist besonders an einer Todesfallversicherung?

Die Todesfallversicherung ist insofern speziell, als dass im Schadenfall nicht die versicherte Person, sondern die begünstigten Personen profitieren. Stirbt die Person während der Laufzeit der Versicherung, erhalten die begünstigten Personen die Versicherungssumme.

Wann ist eine Todesfall-Risikoversicherung sinnvoll?

Eine reine Todesfall-Risikoversicherung kann sinnvoll sein, wenn Sie im Todesfall Hinterbliebene haben, die finanziell von Ihnen abhängig sind. 

Eine Todesfallversicherung kann zum Beispiel verhindern, dass die eigene Familie nach dem Tod der Mutter oder des Vaters in ein finanzielles Unglück stürzt. Oder die Versicherung kann dafür sorgen, dass die Ehefrau oder der Ehemann weiterhin in der Lage ist, nach dem Todesfall des arbeitstätigen Ehepartners die Hypothek oder andere Kredite zurückzuzahlen.

Lohnen sich gemischte Todesfallversicherungen?

Todesfallversicherungen lassen sich bei einigen Versicherungen in Verbindung mit Spar- oder Kapitalversicherungen abschliessen. Hier ist Vorsicht angebracht. Eine solche gemischte Versicherung ist meistens nicht zu empfehlen und kann Sie teuer zu stehen kommen. Besser ist es, Sie schliessen eine reine Risikoversicherung separat ab.

Wenn Sie Geld anlegen möchten, können Sie mit einem günstigen Online-Broker oder bei einem günstigen Vermögensverwalter investieren. Im Rahmen der Säule 3a gibt es auch Anlagemöglichkeiten mit Vorsorgefonds oder Vorsorge-Apps.

Welche Schweizer Versicherer bieten Todesfallversicherungen an?

Die meisten grossen Versicherer bieten eine Todesfallversicherung an. Seit einigen Jahren sind auch einige neue digitale Anbieter auf dem Markt. Zu den Anbietern gehören: 

  • Axa
  • Basler Versicherungen
  • Generali
  • Groupe Mutuel
  • Helvetia
  • Mobiliar
  • Pax
  • SafeSide (via Basler Versicherungen)
  • smile.life (gehört zu Helvetia)
  • SolidaVita
  • Swiss Life
  • Vaudoise
  • Zurich

Auch einige Banken offerieren Todesfallversicherungen. Allerdings vermitteln die Banken einfach die Angebote von klassischen Versicherungsunternehmen. So vermittelt die PostFinance Todesfallversicherungen von Axa. Bei Raiffeisen stammt die Todesfallversicherung von der Mobiliar.

Welche Personen kann ich begünstigen?

Im Rahmen der gebundenen Säule 3a ist gesetzlich vorgeschrieben, wen Sie im Todesfall begünstigen können: Die Ehegatten, eingetragene Partner, Nachkommen, Eltern, Kinder, Geschwister und übrige Erben.

Im Rahmen der freien Säule 3b können Sie die begünstigten Personen frei wählen.

Die Versicherungsleistungen können im Todesfall auch dann bezogen werden, wenn die Erbschaft ausgeschlagen wird.

Kann ich Todesfallversicherungen in der Säule 3a und 3b abschliessen?

Todesfallversicherungen lassen sich bei den meisten Versicherern im Rahmen der gebundenen Säule 3a oder aber der flexiblen Vorsorge 3b abschliessen. Einige Schweizer Todesfallversicherungen bieten nur die 3b-Variante an.

Die 3a-Variante hat den Vorteil, dass Sie einbezahlte Beträge von der Einkommensteuer abziehen können. Allerdings können Sie gemäss Gesetz nur die engere Familie als begünstigte Personen angeben.

Mit der Säule 3b haben Sie hingegen die Möglichkeit, beliebige Personen zu begünstigen.

Ist ein Wechsel von der Säule 3a zur Säule 3b möglich?

Ja. Ein nachträglicher Wechsel von Todesfall-Risikoversicherungen von der Säule 3a zur Säule 3b oder umgekehrt ist bei den meisten Anbietern – sofern sie beide Varianten anbieten – möglich. Es gibt allerdings auch Ausnahmen: So ist ein solcher Wechsel bei der Allianz zurzeit noch nicht möglich. Es gibt auch Versicherungen (wie SafeSide), die Todesfallversicherungen nur im Rahmen der ungebundenen Säule 3b anbieten.

Was ist eine Todesfallversicherung mit konstantem Kapital?

Bei der Variante mit einer konstanten Versicherungssumme werden die begünstigten Personen unabhängig vom Lebensalter zum Zeitpunkt des Todes den vereinbarten Versicherungsbetrag erhalten (sofern der Tod innerhalb der Vertragslaufzeit liegt). 

Das versicherte Kapital bleibt während der gesamten Vertragsdauer gleich hoch. Diese Variante empfiehlt sich etwa dann, wenn der Geldbedarf der Hinterbliebenen während der Laufzeit voraussichtlich nicht abnehmen wird.

In der Schweiz werden mehrheitlich konstante Todesfallversicherungen abgeschlossen.

Was ist eine Todesfallversicherung mit abnehmendem Kapital?

Im weniger häufigen Fall einer abnehmenden Versicherungssumme erhalten die begünstigten Personen mit zunehmender Laufzeit einen geringeren Auszahlungsbetrag im Todesfall der versicherten Person.

Das versicherte Kapital vermindert sich während der Laufzeit jedes Jahr um einen Betrag. Zum Laufzeitende beträgt das versicherte Kapital in der Regel nur noch 0 Franken. 

Beispiel für eine abnehmende Versicherungssumme: Im ersten Jahr nach Versicherungsabschluss würden die begünstigten Personen 200'000 Franken erhalten, nach 10 Jahren noch 100'000 Franken und nach der gesamten Laufzeit von 20 Jahren keinen Franken mehr.

Die Prämien sind bei einer abnehmenden Versicherungssumme günstiger als bei einer konstanten. Entsprechend kann sich die Variante mit einer abnehmenden Summe lohnen – zum Beispiel für eine zu amortisierende Hypothek oder für die Sicherstellung einer Ausbildung für die Kinder. In beiden Fällen nimmt das nötige Kapital mit zunehmendem Alter ab.

Wie gross sind die möglichen Versicherungssummen?

Je nach Todesfallversicherung gibt es grosse Unterschiede bei den möglichen Versicherungssummen, die im Todesfall ausbezahlt werden.

Bei vielen Schweizer Versicherungen beträgt die minimale Versicherungssumme für reine Todesfall-Risikoversicherungen einige Tausend Franken. Bei manchen Versicherungen sind Todesfallversicherungen auch erst ab 100'000 Franken möglich. Für Versicherungen mit abnehmender Summe gelten häufig höhere minimale Beträge als für solche mit konstanter Summe.

Die maximale Versicherungssumme ist ebenfalls stark vom Anbieter abhängig. Manche Versicherer legen gar keine maximale Summe fest. Bei sehr hohen Versicherungssummen kann es aber zusätzliche medizinische Überprüfungen geben.

Welche Versicherungssumme soll ich wählen?

Überlegen Sie sich zuerst, für welches Szenario Sie die Todesfall-Risikoversicherung genau brauchen. Beispiel: Wenn eine Familie mit dem Versicherungskapital mindestens 10 Jahre über die Runden kommen soll, müssen Sie eine entsprechende Versicherungssumme wählen. Dazu müssen Sie die benötigten Kosten hochrechnen. 

Die Versicherungssumme sollte nicht zu klein sein, ansonsten verfehlt die Versicherung ihren Zweck. Beachten Sie dabei auch, dass bei der Auszahlung des Todesfallkapitals separate Steuern anfallen.

Je grösser die Versicherungssumme ist, desto höher sind auch die Prämien. Wählen Sie also auch keine zu grosse Summe. 

Kann ich die Versicherungssumme nachträglich verkleinern oder vergrössern?

Bei den meisten Todesfall-Risikoversicherungen können Sie die Versicherungssumme auch nach Vertragsabschluss noch verkleinern. Es gelten dann neu die aktuellen Prämientarife.

Ebenfalls möglich ist bei vielen Versicherungen eine nachträgliche Erhöhung der Summe. Allerdings verlangen viele Versicherer in diesem Fall eine zusätzliche medizinische Untersuchung.

Von welchen Faktoren sind die Versicherungsprämien abhängig?

Die Kosten einer Todesfallversicherung – also die Prämien – sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu gehören:

  • Versicherungssumme: Je höher das versicherte Kapital, desto höher sind auch die Prämien.
  • Konstant oder abnehmend: Konstante Versicherungen sind deutlich teurer und können durchaus doppelt so teuer sein wie abnehmende Versicherungen für dieselbe Laufzeit.
  • Lebensalter: Je älter Sie bei Vertragsabschluss sind, desto höher sind die Prämien.
  • Laufzeit: Die jährlichen Prämien können mit längerer Laufzeit (aufgrund des Alters) ansteigen.
  • Geschlecht: Frauen zahlen häufig geringere Prämien als Männer. Der Unterschied kann rasch einmal einige Tausend Franken für die ganze Laufzeit ausmachen.
  • Raucher zahlen markant höhere Prämien als Nichtraucher. Die Prämien für Raucher können mehr als doppelt so teuer sein.
  • Weitere Gesundheitsfaktoren: Viele Versicherungen berücksichtigen bei der Berechnung der Prämien noch weitere Gesundheitsfaktoren. So verlangen manche Anbieter bei höheren BMI-Werten höhere Prämien.

Die genauen Prämien können Sie sich im Vergleich für Lebensversicherungen auf moneyland.ch sehen, der alle diese Faktoren berücksichtigt.

Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettoprämien?

Einige Versicherungsanbieter offerieren neben einer Bruttoprämie auch eine mögliche Nettoprämie.

Nettoprämien entsprechen den Bruttoprämien abzüglich der geschätzten Prämienüberschüsse. Die Überschüsse sind unter anderem von den zukünftigen Geschäftsabschlüssen der Versicherer abhängig. 

Die Nettoprämien sind tiefer als Bruttoprämien, aber nicht garantiert. Es kann durchaus sein, dass Sie in Realität dann nicht die publizierte Nettoprämie, sondern die höhere Bruttoprämie zahlen müssen.

Deshalb sollten Sie bei der Wahl der gewünschten Versicherung die Bruttoprämien vergleichen, wie sie auch im Prämienvergleich auf moneyland.ch angegeben sind.

Bleiben die Prämien während der gesamten Laufzeit gleich?

Es gibt zwei Hauptvarianten der Berechnung: Fixe und rollende Prämien.

Bei fixen Prämien ist die Höhe der Prämien während der ganzen Laufzeit garantiert. Die meisten Versicherer haben fixe und so genannte nivellierte Prämien. In diesem Fall zahlen Sie jedes Jahr während der Laufzeit die gleich hohen Bruttoprämien. Beispiel: Für eine Laufzeit von 20 Jahren zahlen Sie in jedem Jahr 600 Franken, insgesamt also 12’000 Franken.

Bei rollenden Prämien können die Prämien mit jedem Jahr ändern. Sie zahlen in diesem Fall mit zunehmender Laufzeit höhere Prämien. Beispiel: Für eine Laufzeit von 20 Jahren zahlen Sie im ersten Jahr zwar nur 300 Franken, aufgrund von steigenden Prämien aber für die ganze Laufzeit insgesamt 13'000 Franken. 

Im Todesfallversicherungsvergleich von moneyland.ch werden beide Varianten berücksichtigt. Neben dem ersten Prämienjahr werden Ihnen auch die Kosten für die ganze Laufzeit angezeigt.

Wie häufig muss ich die Prämien zahlen?

Als Versicherungsnehmer können Sie meistens entscheiden, ob Sie die Prämien monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen möchten. Es gibt jedoch auch Versicherungen, bei denen Sie die Prämien nur jährlich begleichen können.

Muss ich als Raucherin oder Raucher mehr zahlen?

Ja. Raucherinnen und Raucher haben im Durchschnitt eine höhere Sterbewahrscheinlichkeit als Nichtraucher, weshalb auch die Prämien der Lebensversicherungen für Raucherinnen und Raucher deutlich teurer sind. Es kann je nach Versicherung und Profil gut sein, dass Raucher mehr als doppelt so teure Prämien zahlen müssen.

Auch weitere Gesundheitsfaktoren wie etwa der Body Mass Index (BMI) haben bei einzelnen Versicherern einen Einfluss auf die Prämienhöhe.

Im Vergleich für Todesfall-Risikoversicherungen auf moneyland.ch werden diese Faktoren automatisch korrekt berücksichtigt.

Wie gross sind die Prämienunterschiede im Vergleich?

Die Prämienunterschiede zwischen den verschiedenen Anbietern sind beachtlich und können rasch einmal mehr als 10’000 Franken für längere Laufzeiten betragen. Manche Versicherungen sind für das gleiche Kundenprofil doppelt so teuer wie die günstigsten Angebote! Ein Vergleich lohnt sich also.

Der Prämienvergleich der Todesfallversicherungen auf moneyland.ch ist der genaueste seiner Art in der Schweiz und ist in der Lage, die Prämien unter Berücksichtigung von Alter, Laufzeit und Versicherungssumme individuell zu berechnen. Dafür werden mehr als 100’000 Prämiendaten ausgewertet.

Was muss ich bezüglich Steuern beachten?

Die Prämien von Todesfall-Risikoversicherungen können Sie jedes Jahr bei den Einkommensteuern abziehen – allerdings nur bei der Säule-3a-Variante. 

Denken Sie auch daran, dass bei einer allfälligen Auszahlung der Summe im Todesfall Einkommensteuern für die Begünstigten anfallen. Immerhin wird ein tieferer Steuersatz angewendet: Die Auszahlungen von Todesfall-Risikoversicherungen werden wie Kapitalauszahlungen der zweiten Säule und der Säule 3a behandelt. Das gilt auch für Todesfallversicherungen im Rahmen der Säule 3b.

Die Höhe der Einkommensteuern im Fall einer Auszahlung können je nach Wohnort variieren. Am besten fragen Sie bei Ihrem Steueramt nach.

Muss ich mich für eine Todesfallversicherung medizinisch untersuchen lassen?

Für kleinere Versicherungssummen in der Regel nicht: Da müssen Sie meist nur einige Gesundheitsfragen beantworten. 

Die meisten Schweizer Versicherer verlangen aber eine ausführlichere medizinische Untersuchung ab grösseren Versicherungssummen.

Beispiele: Helvetia und Pax verlangen eine medizinische Untersuchung ab einem Todesfallkapital von 400'000 Franken, bei Swiss Life sind es 500'000 Franken, bei Allianz und Zurich 600'000 Franken, bei Basler Versicherungen ab 750'000 Franken. Bei Generali ist zusätzlich zur Summe auch noch das Alter bei Vertragsabschluss ausschlaggebend, ob eine ausführliche Gesundheitsprüfung nötig ist.

Kann mein Antrag auf eine Todesfallversicherung abgelehnt werden?

Ja. Es besteht für die Versicherer – anders etwa als in der Krankenkassen-Grundversicherung – keine Pflicht, alle zu versichern. Zu den möglichen Ablehnungsgründen gehören zum Beispiel bestehende Erkrankungen oder riskante Hobbys.

Sind die Prämien gegen Grobfahrlässigkeit versichert?

Meistens schon: Praktisch alle Schweizer Versicherer kürzen die Leistungen nicht, wenn die versicherte Person aus Grobfahrlässigkeit ums Leben kommt. Auf der Resultatseite des Vergleichs für Todesfallversicherungen können Sie den Filter «Grobfahrlässigkeitsschutz» anwählen, damit Ihnen alle Versicherungen angezeigt werden, die auf eine solche Leistungskürzung verzichten.

Sind die Prämien gegen Erwerbsunfähigkeit versichert?

Bei fast allen Versicherern können Sie die Prämien gegen Erwerbsunfähigkeit oder Invalidität versichern lassen. Im Fall einer Erwerbsunfähigkeit müssen Sie nach Ablauf einer Wartefrist die Prämien für Ihre Todesfallversicherungen nicht mehr oder nur noch teilweise zahlen.

Allerdings kostet diese Option zusätzlich. Auf der Resultatseite des Vergleichs für Todesfallversicherungen können Sie den Filter «Prämienbefreiung Erwerbslosigkeit» anwählen, damit Ihnen alle Versicherungen angezeigt werden, die eine solche kostenpflichtige Option anbieten. 

Kann ich eine Todesfallversicherung auch im Ausland behalten?

Ja. Bei den meisten Versicherern können Sie Ihre Todesfallversicherung behalten, wenn Sie ins Ausland auswandern. Allenfalls müssen Sie aber (wie zum Beispiel bei der Axa) die Versicherungssumme reduzieren. Andere Versicherer wie die Basler Versicherung verlangen eine Vertretung in der Schweiz oder Liechtenstein.

Was passiert, wenn die versicherte Person im Ausland stirbt?

Schweizer Todesfallversicherungen haben weltweite Gültigkeit. Also sind auch Todesfälle ausserhalb der Schweiz versichert.

Gibt es Ausschlusskriterien für bestimmte Todesfälle?

Ja. Bei Selbsttötung (Suizid) innerhalb der ersten drei Vertragsjahre werden nur die Prämien zurückerstattet, aber es wird keine Versicherungssumme an die Begünstigten ausgezahlt.

Der Tod infolge aktiver Teilnahme an bürgerlichen Unruhen oder kriegerischen Handlungen (ausserhalb des Schweizer Militärdiensts) ist bei allen Schweizer Lebensversicherungsgesellschaften ausgeschlossen.

Welche Laufzeiten gibt es?

Je nach Todesfallversicherung sind Laufzeiten zwischen einem Jahr und 50 Jahren möglich. Entscheidend ist aber bei allen Versicherungen, dass Sie beim Vertragsabschluss und bei Vertragsende das jeweilige Maximalalter nicht überschreiten.

Wie alt muss ich beim Abschluss der Versicherung sein?

Die Versicherungen haben unterschiedliche Vorschriften für die Säule 3a und die Säule 3b.

Säule 3a: Die Versicherten müssen bei Vertragsabschluss in der Regel mindestens 18 Jahre, bei manchen Versicherungen aber auch 25 Jahre alt sein. Das maximale Eintrittsalter liegt je nach Versicherung häufig etwas unter dem gesetzlichen Rentenalter, zum Beispiel bei 61 Jahren für Frauen und 62 Jahren für Männer. Das maximale Auszahlungsalter ist in der Regel der Zeitpunkt der Pensionierung.

Säule 3b: Hier unterscheiden sich die Vorschriften stark je nach Versicherung. Bei manchen ist der Einstieg bereits im Kindesalter möglich. Das maximale Eintrittsalter beträgt bei manchen Versicherungen mehr als 70 Jahre. Das maximale Auszahlungsalter kann bis zu 85 Jahre betragen.

Auf den Infoseiten im Vergleich auf moneyland.ch können Sie die einzelnen Altersvorschriften pro Versicherung nachschauen.

Kann ich auch eine Familienversicherung abschliessen?

Familienversicherungen oder Policen für mehrere Personen (englisch: «Multiple Life») sind bei Schweizer Todesfallversicherungen in der Regel nicht erhältlich.

Bei einigen Versicherern sind aber «Partnerversicherungen» für zwei Leben möglich. Dazu gehören Axa, Baloise, Helvetia, Mobiliar, Pax, Swiss Life, Vaudoise und Zurich.

Bei SolidaVita gibt es im Fall einer Police für zwei Personen sogar Rabatt.

Weiterführende Informationen:
Interaktiver Vergleich von Lebensversicherungen für den Todesfall
Risikoversicherung oder gemischte Versicherung?
Todesfallversicherungen: Tipps
Welche Versicherung brauchen Sie wirklich?

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Benjamin Manz ist Geschäftsführer von moneyland.ch und unabhängiger Experte für Banken- und Finanzthemen.
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