Schweizerische Versichertenkarte

Die Schweizerische Krankenkassenversicherungskarte KVG (auch abgekürzt Versichertenkarte genannt) hilft bei der Administration oder in Notfällen.

In der Apotheke können Sie die Medikamente bargeldlos mit der Karte beziehen. Die Rechnung wird dann über Ihre Krankenkasse abgewickelt.

In Notfällen kann die Versichertenkarte die speditive Behandlung, Administration und Abrechnung erleichtern. Zudem dient die Karte bei manchen Krankenkassen als Ausweis für vergünstigte Angebote bei Kooperationspartnern.

Mit der auf der Vorderseite angegebenen Telefonnummer kann der Kundendienst Ihrer Krankenkasse kontaktiert werden. Im Fall eines telemedizinischen Modells dient die Nummer auch als medizinische Hotline innerhalb der Schweiz.

Versichertenkarte im Ausland

Die Versichertenkarte fungiert mit den Angaben auf der Rückseite gleichzeitig als Europäische Versichertenkarte. Damit können Spitäler und Ärzte in EU- und EFTA-Länder die notwendigen administrativen Abklärungen vornehmen.

Zusätzlich finden Sie auf der Rückseite der Karte eine Telefonnummer für medizinische Notfälle im Ausland. Nehmen Sie die Karte auf Auslandaufenthalten also immer mit.

Was ist auf der Versichertenkarte gespeichert?

Auf dem Mikroprozessor sind alle Daten der versicherten Person gespeichert, die auf der Karte aufgedruckt sind:

  • Vorname, Name
  • Karten-Nummer
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • BAG-Nummer
  • AHV-Nummer.

Zudem ist auch das Ablaufdatum der Karte abrufbar.

Der Datenzugriff ist allen Leistungserbringern erlaubt, das heisst den zuständigen Ärzten, Zahnärzten, Spitälern, Apotheken und Chiropraktikern.

Versichertenkarte als «Patientenakte»

Mit der Einwilligung der versicherten Person können zusätzliche medizinische Daten auf dem Kartenchip PIN-geschützt gespeichert werden. Standardmässig wird die Karte ohne PIN abgegeben; ein solcher kann aber nachträglich hinzugefügt werden. Die Karte dient so gleichsam als «Patientenakte».

Im Notfall kann das für eine speditive Behandlung hilfreich sein. Sie haben aber das Recht, die Speicherung zusätzlicher medizinische Angaben auf dem Kartenchip abzulehnen. Sie können die Daten auch nachträglich löschen lassen.

Zu den möglichen zusätzlichen medizinischen Angaben zu Ihrer Person können die folgenden Informationen gehören:

  • Adressen von Kontaktpersonen.
  • Krankheiten.
  • Blutgruppe.
  • Allergien.
  • Daten bezüglich Transplantationen (Organspenden).
  • Daten bezüglich Impfungen.
  • Patientenverfügungen.
  • Medikationen.

Was tun bei Kartenverlust?

Melden Sie sich im Fall eines Kartenverlusts bei Ihrer Krankenkasse. Die Krankenkassen verlangen für den Kartenersatz eine Bearbeitungsgebühr von in der Regel 10 bis 20 Franken.

Weiterführende Informationen:
Vergleich der Krankenkassen-Grundversicherungen
Vergleich der ambulanten Zusatzversicherungen
Vergleich der stationären Leistungen

Krankenkassen-Prämien im Vergleich

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Benjamin Manz ist Geschäftsführer von moneyland.ch und unabhängiger Experte für Banken- und Finanzthemen.