Europaweite Deckung. Versicherer ist die CAP Rechtsschutzversicherung.
Bis Februar 2016 noch unter dem Namen allianz24.ch geläufig.
Versichert sind Privatpersonen. Im Rahmen der Einzelversicherung: der Versicherungsnehmer. Im Rahmen der Familienversicherung: der Versicherungsnehmer und jene Personen, die mit ihm dauernd im gleichen Haushalt leben.
Prämien exklusive Stempelsteuern von 5 Prozent.
Bedingt freie Anwaltswahl: Versicherung kann den gewählten Anwalt ablehnen; der Versicherungsnehmer muss in diesem Fall 3 weitere Anwälte von unterschiedlichen Kanzleien vorschlagen, wovon der Versicherer einen auswählt.
Kündigung seitens der Versicherung möglich: bis 3 Monate vor Ablauf des Jahres für das Folgejahr. Nach erbrachter Leistung eines Versicherungsfalls. Wenn Gefahrstatsachen verschwiegen worden sind.
Mindestvertragsdauer: 1 Jahr. Ohne Kündigung 3 Monate vor Vertragsablauf erneuert sich der Vertrag jährlich.
Es gilt eine Karenzfrist von 3 Monaten.
Kein Mindeststreitwert.
Fälle aufgrund von Sachverhalten, die vom Versicherten vorsätzlich herbeigeführt wurden, sind nicht gedeckt. Bei Freispruch werden die Kosten in diesem Fall auch nachträglich nicht übernommen.
Ausgeschlossen sind unter anderem: Fälle im Zusammenhang mit dem Lenken eines Fahrzeugs ohne gültigen Führerausweis. Fälle im Zusammenhang mit dem Wiedererlangen des Führerausweises.
Beratung im Bereich Familien-, Nachbar- und Erbrecht bis 500 Franken pro Versicherungsjahr.
Kostenübernahme bei Mediation.
Anzeige