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Anlegen & Vorsorge

Säule 3a: Wie viel kann ich einzahlen?

24. Dezember 2023 - Benjamin Manz

Wie viel können Sie in die 3. Säule einzahlen? Wie hoch sind die historischen Maximaleinzahlungen in die Säule 3a?

Einzahlungen in die freiwillige und gebundene Vorsorge Säule 3a haben zwei wesentliche Vorteile.

Erstens sind die Zinssätze für 3a-Sparguthaben im Durchschnitt höher als bei gewöhnlichen Sparkonten.

Zweitens sind die Beiträge steuerlich abzugsfähig.

Vor allem wegen der steuerlichen Abzugsfähigkeit hat der Gesetzgeber Höchstbeträge für Einzahlungen in die Säule 3a festgelegt.

Maximalbetrag für Angestellte und Selbständigerwerbende

In der Schweiz gelten für die freiwillige gebundene Vorsorge 3a zwei unterschiedliche Maximalbeträge.

  • Regel für Erwerbstätige, die zum Zeitpunkt der Einzahlung einer Einrichtung der 2. Säule (also einer Pensionskasse) angehören: Sie können bis zu 7056 Franken pro Jahr in die Säule 3a einzahlen und von den Steuern abziehen (Stand 2024). Es handelt sich dabei gewöhnlich um Personen in einem angestellten Arbeitsverhältnis. Es können aber auch Selbständigerwerbende sein.
  • Erwerbstätige, die zum Zeitpunkt der Einzahlung keiner Einrichtung der 2. Säule (also keiner Pensionskasse) angehören, können bis zu 20 Prozent ihres Erwerbseinkommens in die Säule 3a einzahlen und von den Steuern abziehen, höchstens aber 35’280 Franken pro Jahr (Stand 2024). Das können zum Beispiel selbständigerwerbende Personen sein.

Sind beide Ehegatten oder beide eingetragenen Partner erwerbstätig und zahlen in die 2. Säule ein, so können beide diese Steuerabzüge geltend machen.

Beim Betrag der Säule 3a für Personen mit Pensionskasse sprechen manche im übertragenen Sinn von der «kleinen» Säule 3a, beim Betrag für Personen ohne Pensionskasse auch von der «grossen» Säule 3a. Die Begriffe «kleine» und «grosse Säule 3a» sind aber insofern missverständlich, als der maximal erlaubte Einzahlungsbetrag für Personen ohne Pensionskasse je nach Fall auch kleiner sein kann als derjenige für Personen mit Pensionskasse.

Beispiel: Eine selbständigerwerbende Person ohne Pensionskasse hat einen Nettolohn von 30'000 Franken. Sie darf also maximal 6000 Franken (20 Prozent von 30'000 Franken) in die Säule 3a einzahlen. Eine erwerbstätige Person mit einer Pensionskasse kann hingegen 7056 Franken einzahlen und von den Einkommensteuern abziehen (Stand 2024).

Übersicht über die Höchstbeträge pro Jahr

Die Beträge der Säule 3a werden jährlich vom Bund festgelegt und haben sich im Durchschnitt alle zwei Jahre geändert.

Untenstehend finden Sie eine Übersicht über die Maximalbeträge der letzten Jahre für Personen mit und ohne Pensionskasse. Die Beträge sind unabhängig davon, ob Sie Ihre dritte Säule bei einer Bank oder einer Versicherung eröffnen.

Jahr Mit 2. Säule Ohne 2. Säule
2024 CHF 7056 CHF 35'280
2023 CHF 7056 CHF 35'280
2022 CHF 6883 CHF 34'416
2021 CHF 6883 CHF 34'416
2020 CHF 6826 CHF 34'128
2019 CHF 6826 CHF 34'128
2018 CHF 6768 CHF 33'840
2017 CHF 6768 CHF 33'840
2016 CHF 6768 CHF 33'840
2015 CHF 6768 CHF 33'840
2014 CHF 6739 CHF 33'696
2013 CHF 6739 CHF 33'696
2012 CHF 6682 CHF 33'408
2011 CHF 6682 CHF 33'408
2010 CHF 6566 CHF 32'832
2009 CHF 6566 CHF 32'832
2008 CHF 6365 CHF 31'824
2007 CHF 6365 CHF 31'824
2006 CHF 6192 CHF 30'960
2005 CHF 6192 CHF 30'960
2004 CHF 6077 CHF 30'384
2003 CHF 6077 CHF 30'384
2002 CHF 5933 CHF 29'664
2001 CHF 5933 CHF 29'664

 

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Benjamin Manz ist Geschäftsführer von moneyland.ch und unabhängiger Experte für Banken- und Finanzthemen.
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