KPT Krankenpflege-Comfort-Versicherung
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Ambulante Premium-Versicherung
Allgemein
Aufnahme in die Zusatzversicherung KPT Krankenpflege-Comfort-Versicherung erst nach Überprüfung durch die KPT/CPT.
3-monatige Kündigungsfrist: Kündigung spätestens 3 Monate vor dem Ende des jeweiligen Kalenderjahrs.
Rabatt bei Abschluss eines 3-Jahresvertrags plus 5 Prozent Online-Rabatt (inklusive kostenlose Internetrechtsschutzversicherung). Rabatt bei Vorauszahlung.
Kostenbeitrag an Brillengläser, Kontaktlinsen und Sehhilfen: CHF 200 pro Jahr. Karenzfrist 365 Tage.
Kostendeckung von Schutzimpfungen: 90 Prozent.
Kostenbeitrag an allgemeine Vorsorge: 90 Prozent, maximal CHF 200 pro Jahr. Kostendeckung von gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen: 90 Prozent.
Kostenbeitrag an Wellness- oder Fitness-Abonnemente: CHF 200 pro Kalenderjahr, sofern kein Leistungsbezug im Vorjahr.
Kostendeckung von verschriebenen Medikamenten gemäss Registration und Indikation der Swissmedic: 90 Prozent.
Kostenbeitrag an komplementärmedizinische Medikamente: 90 Prozent, maximal CHF 200 pro Jahr. Kostenbeitrag an ambulante komplementärmedizinische Behandlung: 90 Prozent, maximal CHF 2000 für Behandlungen durch einen eidgenössisch diplomierten Arzt, maximal CHF 1000 bei anderen anerkannten Therapeuten. Der Gesamtanspruch (ohne Medikamente) beträgt maximal CHF 2000.
Kostenbeitrag an ärztlich verordnete psychotherapeutische Behandlungen: maximal CHF 50 pro Sitzung, maximal CHF 1600 innerhalb von 5 Jahren.
Beitrag an Notfalltransport- und Rettungskosten: CHF 10'000 pro Jahr. Beitrag an Reisekosten zu speziellen Serienbehandlungen: CHF 400 pro Jahr.
Volle Deckung während maximal 8 Wochen pro Jahr aus integrierter Reise- und Ferienversicherung.
Suchkosten: CHF 20'000.
Volle Deckung während maximal 8 Wochen pro Jahr aus integrierter Reise- und Ferienversicherung.
Zahnbehandlungen sind nur infolge eines Unfalles bis maximal CHF 3000 versichert.
Nicht gedeckt.
Nicht gedeckt.
Kostenbeitrag an Badekuren im angrenzenden Ausland: CHF 20 pro Tag, während maximal 21 Tagen pro Jahr.
Kostenbeitrag an Miete oder Kauf: CHF 200 pro Hilfsmittelart pro Jahr.
Kostenbeitrag an Unterbindung: 90 Prozent, maximal CHF 500 (inkl. künstliche Befruchtung).
Beitrag an Geburtsvorbereitungskurse: CHF 150 pro Geburt. Beitrag an Rückbildungskurse: CHF 100 pro Geburt. Es gilt eine Karenzfrist von 270 Tagen.
Nicht gedeckt.
Kostenbeitrag an ärztlich verordnete Haushaltshilfe: CHF 10 pro Tag, maximal 60 Tage pro Jahr.
Gesundheitsrechtsschutz sowie Reise- und Ferienversicherung inklusive.