Erste Hypothek

Sofern die Hypothek mehr als 2/3 des Belehnungswertes ausmacht, wird der darunter liegende Anteil der Hypothek als erste (1. oder manchmal auch «erstrangige» Hypothek) bezeichnet. Die erste Hypothek muss nicht, kann aber in der Regel amortisiert werden (siehe Amortisation).

Die Differenz zwischen dem gesamten Hypothekarbetrag und der ersten Hypothek wird zweite Hypothek genannt. Die Banken und Versicherer können die 2. Hypothek mit einem erhöhten Hypothekarzins belasten. Gerechtfertigt wird dies mit der hohen Belehnung (über 2/3), welche ein erhöhtes Kreditrisiko für Banken und Versicherer darstellt.

Beispiel für eine erste Hypothek

Belehnungswert (Kaufpreis): 600'000 Franken (100%)
Eigenmittel: 120'000 Franken (20%)
Erste Hypothek: 400'000 Franken (66 2/3 %)
Zweite Hypothek: 80'000 Franken (13 1/3 %)
Gesamte Hypothek: 480'000 Franken (80%)

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Experte Felix Oeschger
Felix Oeschger ist Analyst und Experte bei moneyland.ch.
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