Handy Abos Firmenkunden Schweiz
Telekom

Die besten Tipps rund um Mobilfunk-Abos für Firmen

16. Oktober 2023 - Ralf Beyeler

In diesem Ratgeber-Text von moneyland.ch erfahren Sie, worauf KMU, Selbständige und Start-ups bei Handy-Abos für Firmenkunden achten müssen.

Viele Firmen bieten ihren Mitarbeitenden ein Handy-Abo an. Oft erhalten nicht nur Kadermitglieder, sondern die gesamte Belegschaft solche Angebote. Hier beantwortet Experte Ralf Beyeler von moneyland.ch die wichtigsten Fragen.

Was sollten Unternehmen bei der Wahl des Mobilfunk-Anbieters berücksichtigen?

Je nach Art Ihres Unternehmens stehen unterschiedliche Aspekte im Vordergrund. So kommt es beispielsweise darauf an, ob Ihr Unternehmen mehrere oder nur eine Niederlassung hat und ob Sie Handy-Abos für nur eine Person oder Tausende Mitarbeitende bereitstellen.

Folgende Punkte können wichtig sein bei der Wahl des Mobilfunk-Anbieters:

  • Mobilfunk-Netzabdeckung: Wenn Ihre Mitarbeitenden viel unterwegs sind, spielt die Abdeckung eine besonders grosse Rolle. Zumindest sollte der Empfang in den Büroräumen gut sein.
  • Preis: Insbesondere wenn Sie unter Preisdruck stehen, bestimmt der Preis mit, welche Art von Abos Sie Ihren Mitarbeitenden anbieten können. Grosse Unternehmen können in der Regel mit dem Anbieter über die Preise verhandeln.
  • Geschwindigkeit des Internet-Anschlusses: Je nachdem, wie gross und wie dringend der Datenaustausch im Arbeitsalltag ist, benötigen Sie eine höhere Verbindungsgeschwindigkeit.
  • Kundendienst: Wenn Sie viel Wert auf direkten Kontakt bei Problemen legen, sollten Sie berücksichtigen, wie der Kundendienst organisiert ist und ob Sie eine persönliche Ansprechperson haben.
  • Schnelle Reaktion bei Unterbrüchen und Störungen: Falls die Verbindung und Erreichbarkeit Ihrer Mitarbeitenden Priorität hat, sollten Sie einen Anbieter bevorzugen, der Störungen schnell behebt. In sogenannten Service Level Agreements (SLA) legen die Vertragsparteien fest, in welcher Zeitspanne Störungen behoben werden müssen.
  • Auslandsgespräche und Roaming: Für internationale Firmen oder solche mit Kundschaft im Ausland können inkludierte Auslandsgespräche und Roaming sinnvoll sein. Insbesondere für die Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer Arbeit im Ausland unterwegs sind oder die entsprechenden Kontakte pflegen. Umgekehrt lohnt es sich in der Regel nicht, beispielsweise für Inklusiv-Roaming zu zahlen, wenn die Angestellten dies nicht benötigen.
  • Lösung für Pikettdienste: In vielen Unternehmen sind Pikettnummern im Einsatz. Bei Problemen können die Kunden, Behörden oder auch Mitarbeitende diese Pikettnummer anrufen. Der Mobilfunk-Anbieter muss gewährleisten, dass die Pikettnummern erreicht werden können. Die Herausforderung ist, dass wechselnde Personen Pikettdienst leisten. Die einfachste Lösung ist, einfach das Pikett-Handy weiter zu geben.
  • Zusätzliche Mitarbeiter-Abos: Einige Arbeitgeber ermöglichen ihren Mitarbeitenden und teilweise auch deren Familienangehörigen, beim gleichen Anbieter ein Firmen-Handy-Abo abzuschliessen. Falls dies ein Thema ist, achten Sie darauf, dass der Mobilfunk-Anbieter die Abrechnung mit diesen Nutzerinnen und Nutzern selbst übernimmt.
  • Vertragsdauer: Grundsätzlich sind Abos ohne Mindestvertragsdauer zu bevorzugen. Insbesondere wenn Mitarbeitende oft beziehungsweise unerwartet kündigen, können langfristige Verträge enorme Zusatzkosten verursachen.

Wie gehe ich vor bei der Wahl des Mobilfunk-Anbieters?

  1. Klären Sie Ihre Bedürfnisse ab. Jede Firma hat spezifische Anforderungen. Die obige Liste hilft Ihnen bei der Orientierung.
  2. Erstellen Sie eine Liste mit den Eigenschaften, die der Mobilfunk-Anbieter und die Abos abdecken sollen. Bei mehreren Mitarbeitenden kann es sinnvoll sein, unterschiedliche Nutzungsverhalten abzudecken.
  3. Stellen Sie klare Regeln zur Nutzung der Geschäftshandys auf.
  4. Informieren Sie sich über die Netzabdeckung der verschiedenen Anbieter. Idealerweise sollten Sie in Ihren Geschäftsräumlichkeiten einen guten Empfang haben.
  5. Holen Sie sich Angebote verschiedener Firmen ein. Vergleichen Sie die Angebote miteinander. Verhandeln ist insbesondere für grössere Unternehmen üblich.

Gibt es Unterschiede für verschiedene Geschäftskunden wie Selbstständige, Start-ups, KMUs und Grossfirmen?

Selbstständige können auch ein normales Privatkunden-Abo abschliessen. Da es für Privatkunden wesentlich mehr Anbieter gibt, dürfte dies in vielen Fällen sogar günstiger sein als ein Firmenkunden-Abo.

Für Start-ups und kleinere KMUs gibt es bei einigen Anbietern wie Swisscom, Sunrise oder Salt ähnliche Handy-Abos wie für Privatkunden. Die Abos heissen aber anders und manchmal gibt es kleinere Unterschiede zu den Angeboten, die sich an Privatkunden richten.

Für grössere Geschäftskunden haben die grossen Mobilfunk-Anbieter Swisscom, Sunrise und Salt eigene Angebote. Diese Handy-Abos sind zwar standardisiert, jedoch legen die Mobilfunk-Anbieter die Preise individuell fest. Es ist üblich, dass der grosse Geschäftskunde mit dem Provider die Preise aushandelt.

Welche Telekom-Anbieter für Geschäftskundinnen und -kunden gibt es?

Für Geschäftskundinnen und -kunden gibt es viel weniger Anbieter als für Privatkunden. Insbesondere die drei grossen Anbieter Swisscom, Sunrise und Salt bieten Abos für Geschäftskunden an. Einige kleinere, unabhängige Mobilfunk-Provider wie Galaxus Mobile und Digital Republic bieten ihre Abos ausdrücklich auch für Geschäftskunden an.

Folgende Anbieter haben Abos für Firmenkunden im Angebot:

  • Swisscom
  • Sunrise
  • Salt
  • Digital Republic
  • Galaxus Mobile

Hingegen können Firmen bei den Billigmarken der grossen drei Mobilfunk-Anbieter keine Handy-Abos abschliessen. Das betrifft die Marken M-Budget Mobile, Coop Mobile, Wingo (alle von Swisscom), Yallo, Lebara (beide von Sunrise), Lidl Connect und GoMo (alle von Salt).

Sie können Ihren Angestellten aber auch Abos von Marken anbieten, die sich nicht an Firmenkunden wenden. In diesem Fall schliesst die angestellte Person selbst das Abo als Privatperson ab und verrechnet dem Arbeitgeber die damit verbundenen Kosten als Spesen. Der Vorteil dieser Methode ist, dass Sie womöglich günstigere Abos zum Aktionspreis erhalten.

Auch Selbstständige, deren Unternehmen als Einzelfirma im Handelsregister eingetragen sind, können Geld sparen, wenn sie ein Abo als Privatkundin oder -kunde bei einer günstigen Marke abschliessen. 

Wie unterscheiden sich Firmen-Handy-Abos von Handy-Abos für Privatkunden?

In vielen Fällen sind die Unterschiede zwischen einem Handy-Abo für Privatkunden und Firmenkunden gering. Manchmal ist lediglich die Bezeichnung des Abos anders, aber die Normalpreise und die enthaltenen Leistungen sind identisch. Manchmal enthalten Firmenkunden-Abos kostenlose Anrufe zu allen anderen Handys der gleichen Firma. Da jedoch heute viele Abos eine Flatrate enthalten, betrifft dies nur einige wenige Abos mit einer niedrigen Grundgebühr ohne Flatrate.

Für Grosskunden und grössere KMUs gibt es spezielle Abos. In der Regel arbeiten die Mobilfunk-Provider mit einem Modulsystem: Je nach Anforderung und Bedürfnis des Grosskunden bietet die Mobilfunk-Firma ein anderes Abo an. Die Preise werden für Grosskunden und grössere KMUs individuell ausgehandelt.

Was kostet ein Abo?

Wie viel ein Abo kostet, ist natürlich stark von den gewünschten Leistungen und dem Anbieter abhängig. Ausserdem spielt es eine Rolle, wie gross der ausgehandelte Rabatt ist.

Die günstigsten Abos für Firmenkunden gibt es bereits ab 10 Franken im Monat. Allerdings enthalten diese Abos nur stark limitierte Dienstleistungen – bei einem Anbieter zum Beispiel nur 1 GB mobiles Internet und keine Telefongespräche.

Eine Flatrate mit schweizweit unlimitierten mobilen Daten und Anrufen kostet bei Swisscom und Sunrise jeweils 65 Franken im Monat, bei Salt monatlich 30 Franken. Bei Digital Republic und Galaxus zahlen Firmenkunden die gleichen Preise wie Privatkunden. Das heisst, bei Digital Republic kostet eine Flatrate mit mittlerer Geschwindigkeit 30 Franken im Monat, bei Galaxus Mobile 19 Franken im Monat.

Die angegebenen Preise sind jeweils die Listenpreise ohne Aktionen und individuell ausgehandelte Rabatte.

Gibt es Aktionen bei Firmen-Handys?

Ja, auch für Firmen-Handys gibt es Aktionen. Da allerdings viele Anbieter wie Wingo, Yallo oder Lebara, die zahlreiche Aktionen haben, ihre Handy-Abos Geschäftskunden nicht anbieten, können Geschäftskunden von viel weniger Aktionen profitieren.

Kann ich bei Firmen-Abos verhandeln?

Insbesondere grössere Firmen können mit den Telekom-Anbietern hohe Rabatte aushandeln. In der Branche spricht man davon, dass sie bis zu 70 Prozent betragen. Aber auch kleinere Unternehmen können versuchen zu verhandeln und verschiedene Angebote einholen. In der Praxis dürften kleinere Unternehmen aber eher selten grosse Rabatte erhalten.

Kann eine Firma eine Handynummer auswählen?

Bei verschiedenen Anbietern ist es Firmenkunden möglich, die Handynummer auszuwählen. Voraussetzung ist natürlich, dass die gewünschte Nummer noch von niemanden benutzt wird. Für besonders einfache Nummern verlangen die Anbieter eine Gebühr. Je exklusiver die Nummer, desto teurer wird es.

Unterstützen Firmen-Handy-Abos 5G?

Die meisten Handy-Abos für Firmenkunden unterstützen 5G. Unter Umständen müssen Sie einen Aufpreis bezahlen, damit Sie 5G nutzen können. Wenn Ihnen der neue Mobilfunkstandard wichtig ist, dann achten Sie darauf, dass 5G von ihrem Vertrag abgedeckt wird.

Können Mitarbeitende ihre eigene Telefonnummer mitnehmen?

In der Regel ist es möglich, dass neue Mitarbeiter ihre bisherige private Telefonnummer mitnehmen können. Damit sind sie unter ihrer bisherigen Nummer erreichbar. Voraussetzung ist natürlich, dass der Arbeitgeber und die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter damit einverstanden sind. Für den Arbeitgeber ist es jedoch oft sinnvoller, wenn eine neue Nummer beziehungsweise die Nummer der Vorgängerin oder des Vorgängers verwendet wird.

Ebenso ist es möglich, dass Mitarbeitende ihre privat eingebrachte Telefonnummer bei einem Wechsel des Arbeitgebers behalten können. In der Praxis kann es hier zu Problemen kommen, wenn der Arbeitgeber Mühe hat, dass Kunden und Mitarbeiter unter der auch beruflich genutzten Telefonnummer einen Ex-Mitarbeiter erreichen. Ein weiteres Problem kann zudem sein, dass der Telekom-Anbieter eine hohe Strafgebühr für eine vorzeitige Vertragsauflösung verrechnet. Mindestvertragslaufzeiten von 24 Monaten sind weit verbreitet.

Was sollte ein Unternehmen bei Geschäftshandys bedenken?

Es ist sinnvoll, dass sich eine Firma Gedanken macht und klare Regeln für Geschäftshandys aufstellt. Folgende Fragen sollten Sie als Firma beantworten: Welche Mitarbeitenden erhalten ein Geschäftshandy? Darf ein Mitarbeiter ein Geschäftshandy auch privat nutzen? Welche Apps dürfen Mitarbeiter herunterladen? 

Sofern die private Nutzung erlaubt ist: Welche Kosten werden dem Mitarbeiter weiterverrechnet? Was ist mit den Roaming-Kosten, wenn Mitarbeitende im Ausland unterwegs sind?

Was gilt es bei der privaten Nutzung zu beachten?

Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter offen darüber informieren, was die private Nutzung des Geschäftshandys bedeutet: Bei einer solchen Lösung wird die private Nummer auch zur geschäftlichen Nummer. Die klare Trennung zwischen privater und geschäftlich genutzter Nummer gibt es nicht mehr. Auch in der Freizeit oder in den Ferien sind Mitarbeitende weiterhin unter ihrer Geschäftsnummer erreichbar. Und wer das Handy ganz abschaltet, ist auch privat nicht mehr erreichbar.

Dürfen Arbeitgeber Geschäftshandys überwachen?

Aus Sicherheitsgründen oder um Missbrauch zu vermeiden, dürfen Arbeitgeber die digitalen Aktivitäten ihrer Angestellten anonym überwachen. Gibt es einen konkreten Verdachtsfall, kann auch die individuelle Überprüfung oder Überwachung eines Geschäftshandys zulässig sein.

Voraussetzung für die Überwachung ist unter anderem, dass der Arbeitgeber die betreffende Person vorgängig über diese Massnahmen informiert. Eine heimliche Überwachung ist nicht erlaubt.

Des Weiteren muss eine Überwachung verhältnismässig und zweckgebunden sein. Eine personenbezogene Verhaltensüberwachung der Mitarbeitenden ohne wichtigen Grund ist verboten.

Welche Fallen gibt es?

Eine Falle sind die hohen Strafgebühren für eine vorzeitige Vertragsauflösung. Viele Verträge sehen eine lange Mindestlaufzeit von 24 Monaten vor. Versuchen Sie daher, Verträge abzuschliessen, die keine Mindestlaufzeit haben. Für Privatkunden gibt es viele entsprechende Angebote, für Geschäftskunden hingegen sind solche Angebote leider selten.

Eine grössere Falle kann auch das Roaming sein: Insbesondere wenn Mitarbeitende die Kosten nicht selbst übernehmen müssen, besteht die Gefahr, dass sie ihr Handy im Ausland zu intensiv nutzen. Überlegen Sie daher, ob es sinnvoll ist, Roaming für die Mitarbeitenden zu sperren – insbesondere bei Mitarbeitenden, die nicht geschäftlich im Ausland unterwegs sind.

Probleme mit privat genutzten Geschäftshandys kann es auch beim Firmenaustritt geben. Das ist vor allem dann der Fall, wenn Arbeitgeber und Mitarbeitende den Arbeitsvertrag unter schwierigen Verhältnissen beenden. Daher ist es wichtig, dass Arbeitgeber klare Regeln aufstellen, wie das Geschäftshandy genutzt werden darf.

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Experte Ralf Beyeler
Ralf Beyeler ist Telekom- und Geld-Experte bei moneyland.ch.
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