Angabe Steuern ETF thesaurierend

Hier finden Sie die richtigen Antworten

Über das Moneyland-Forum

Im Forum von moneyland.ch können Sie sich jederzeit und kostenlos zu einer Vielzahl von Geldthemen austauschen und die passenden Antworten finden. Diskutieren Sie mit Forum-Nutzern und Experten aktuelle Themen in den Kategorien Banken, Börse, Versicherungen, Vorsorge, Telekom und Geld im Alltag.

Kategorien anzeigen

Bitte melden Sie sich an, um sich im Forum auszutauschen.
 
avatar
  • BenutzernameSizzerin
  • Status Member
  • Registriert seit16.02.21
  • Beiträge2

Grüezi

Ich habe mir im vergangenen Jahr thesaurierende ETFs zugelegt. Bei dem Kauf habe ich darauf geachtet, dass diese ein ESTV Reporting durchführen.

Nun stellt sich allerdings bei dem Ausfüllen der Steuererklärung folgende Problematik fest: Wie ich in den Kurslisten der Eidgenössischen Steuerverwaltung https://www.ictax.admin.ch/extern/de.html sehe, melden viele ETFs ihre thesaurierende Reinvestitionen erst in der zweiten Jahreshälfte des Folgejahres. Welche zu versteuernden Ertrag soll ich nun bis Ende März in meinem Wertschriftenverzeichnis eintragen?

  1. Keinen und einen entsprechenden Vermerk im Kommentar hinzufügen?
  2. Eine Fristverlängerung der Steuererklärung beantragen?
  3. alternatives Vorgehen

 

Vielen Dank.

 

 
avatar
  • BenutzernameChris_
  • Status Member
  • Registriert seit04.10.19
  • Beiträge48

Guten Tag Sizzerin

Wie du schon angemerkt hast, musst du bei thesaurierenden ETF die reinvestierten Ausschüttungen versteuern. Keine (thesaurierte) Ausschüttungen auszuweisen und zu vermerken, dass dein Einkommen eigentlich höher wäre, würde ich nicht empfehlen.

Abgesehen von ICTax kenne ich jedoch auch keine alternativen Quellen, welche für jegliche ETF mit ESTV Reporting die auf die Schweiz zugeschnittenen Erträge ausweisen. Bei Einzelaktien ist es einfach die ausgeschütteten Dividenden manuell zusammenzuzählen, bei ETF ist dies aber viel zu kompliziert.

Wenn du also auf ICTax die nötigen Angaben nicht mittels ISIN findest und du auch keine Belege für die reinvestierten Ausschüttungen 2020 in den Belegen der Bank / des Brokers bzw. des ETF-Anbieters findest, würde ich wie folgt vorgehen:

Falls es sich um eine relativ kleine Position handelt, kannst du ja versuchen bei der Steuerbehörde nachfragen, ob du eine Schätzung eintragen kannst. Sagen wir die ETF-Anteile haben zusammen einen Wert von CHF 2000 und der Thesaurierungsbetrag beträgt ca. CHF 40 (Dividendenrendite von 2%), dann würde ich nachfragen, ob es wegen diesem kleinen zusätzlichen Einkommen wirklich nötig ist, die Steuererklärung aufzuschieben.

Andernfalls musst du wohl eine Fristverlängerung beantragen.

Gruss

Chris

 
avatar
  • BenutzernameSizzerin
  • Status Member
  • Registriert seit16.02.21
  • Beiträge2

Salut Chris

Vielen Dank für die Antwort und den konkreten Tipp bezüglich des Vorgehens.

Ist es nicht so, dass sich diese Frage sehr viele Menschen stellen müssen? Demnach müssen alle Personen, welche einen thesaurierenden ETF halten, eine Fristverlängerung beantragen oder eine individuelle Lösung bei dem Steueramt vereinbaren. Ich bin sicherlich keine Steuerexpertin, aber ich frage mich, ob es ein standardisiertes Vorgehen diesbezüglich gibt. Ich bin gespannt auf deine/eure Meinung(en).

Einen schönen Abend!

 
avatar
  • BenutzernameChris_
  • Status Member
  • Registriert seit04.10.19
  • Beiträge48

Ich denke eine Fristverlängerung ist für die meisten Leute, die ETF oder andere Wertschriften halten Gang und Gäbe. Viele Leute warten auch auf die Steuerauszüge ihrer Banken, da sie nicht alle Positionen selber aufführen möchten. Dies kann auch sehr lange gehen und eine Fristverlängerung unausweichlich machen.

Darüber hinaus, kenne ich auch viele Leute, die generell eine Fristverlängerung beantragen, weil sie wissen, dass die nötigen Belege auch für andere Themen (wie beispielsweise Zinsen auf Genossenschaftsanteilen, Belege für Immobilien, Arzt- und Spitalrechnungen usw.) spät kommen.

Gruss

Chris