Freiwillige Einzahlung AHV als Grenzgänger

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  • BenutzernameDaniel
  • Status Member
  • Registriert seit22.03.21
  • Beiträge5

Als schweizer Bürger, mit Wohnsitz in der Schweiz werde ich Mitte des Jahres in Deutschland die Arbeitsstelle wechseln. Den Wohnort bleibt die Schweiz.

Aktuell arbeite ich bei einer schweizer Firma (bin AHV und Pensionskassen versichert).

Ab Mitte des Jahres bin ich in der Schweiz weder AHV noch Pensionskasse versichert.

Ist eine freiwillige regelmässige Einzahlung in der AHV gesetzlich erlaubt und möglich (Wohnsitz Schweiz, Arbeitsstelle Deutschland (EU)? 

Besten Dank.

 
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  • Benutzernamejeanluc
  • Status Member
  • Registriert seit16.06.20
  • Beiträge33

Der freiwilligen AHV/IV können Sie nur beitreten, wenn Sie in ein Land außerhalb der EFTA oder der EU ziehen. Wenn Sie in der Schweiz leben bzw. in Deutschland arbeiten, können Sie sich nicht der freiwilligen AHV anschließen.

Wenn Sie jedoch in der Schweiz leben und mindestens 25% Ihrer Arbeit in der Schweiz erledigen (z. B. Home Office), unterliegen Sie weiterhin der Schweizer Sozialversicherung. Selbst wenn Sie nur zu 20% in der Schweiz arbeiten, können Sie möglicherweise in der Schweiz versichert bleiben, da einige Ausgleichskassen diese niedrigere Schwelle verwenden.