Freiwillige Einzahlungen Freizügigkeitskonto als Grenzgänger

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  • BenutzernameDaniel
  • Status Member
  • Registriert seit22.03.21
  • Beiträge5

Als schweizer Bürger, mit Wohnsitz in der Schweiz werde ich Mitte des Jahres in Deutschland die Arbeitsstelle wechseln. Den Wohnort bleibt die Schweiz.

Aktuell arbeite ich bei einer schweizer Firma (bin AHV und Pensionskassen versichert).

Ab Mitte des Jahres bin ich in der Schweiz weder AHV noch Pensionskasse versichert.

Ich würde gerne wissen, ob es möglich ist, eine freiwillige Versicherung für Einzelpersonen abzuschließen, um für meine Pension (Speziell Pensionskasse) (in der Schweiz) zu sorgen.

Ist eine Freiwillige regelmässige Einzahlung im Freizügigkeitskonto gesetzlich erlaubt und möglich? 

Besten Dank.

 

 

 
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  • Benutzernamejeanluc
  • Status Member
  • Registriert seit16.06.20
  • Beiträge33

In die zweite Säule können Sie nur dann weiter einzahlen, wenn Sie der Schweizer AHV unterstellt sind. Dies gilt auch für die freiwillige Vorsorge der 2. Säule der Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Wenn Sie in Deutschland zu 100% für einen deutschen Arbeitgeber arbeiten, sind Sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig.

Wenn Sie aber 25% oder mehr Ihrer Arbeit in der Schweiz verrichten (z.B. Homeoffice, etc.), dann sind Sie der Schweizer Sozialversicherung unterstellt und nicht der deutschen Sozialversicherung. In diesem Fall können (müssen) Sie sich einer Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule der Stiftung Auffangeinrichtung BVG anschließen. Viele Schweizer Aussgleichskassen verwenden sogar einen niedrigeren Grenzwert (20% Arbeit aus der Schweiz), um eine Doppelversicherung zu vermeiden.