Freizügigkeitskonto Bezug Ausland

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  • BenutzernameMoneyland-Nutzer-Fragen
  • OrtSchweiz
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  • Registriert seit30.01.17
  • Beiträge843

Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren

Habe eine Frage: Darf ich mir das Geld von meinem BVG-Freizügigkeitskonto nach Deutschland auf ein normales Konto (Giro) überweisen lassen? 

 
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  • BenutzernameMoneyguru von moneyland.ch
  • OrtSchweiz
  • Status Experte
  • Registriert seit04.08.15
  • Beiträge4002

Guten Tag

Wenn Sie die Schweiz in ein EU-Land verlassen, ist eine Auszahlung des Freizügigkeitsvermögens NICHT möglich für den obligatorischen Teil, sofern Sie in der EU / EFTA (also auch in Deutschland) ebenfalls versicherungspflichtig bleiben.

Ausnahmen:

Sie können aber Ihr Freizügigkeitsvermögen (wie in der Schweiz) auch in der EU vorzeitig beziehen, wenn Sie

a) ein Wohneigentum (in der EU / EFTA) für die eigene Nutzung erwerben.

b) sich innert Jahresfrist selbständig machen (Personengesellschaft).

c) nur einen geringen Betrag auf dem Freizügigkeitskonto haben, der geringer ist als ein Arbeitnehmer-Pensionskassenbeitrag für ein Jahr.

Weitere Informationen finden Sie im folgenden Thread zum Thema Freizügigkeitskonto und Verlassen der Schweiz.

Beste Grüsse vom Moneyguru