Freizügigkeitskonto Tod

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  • BenutzernameDaytrader
  • OrtSchweiz
  • Status Member
  • Registriert seit14.07.15
  • Beiträge16

Was passiert eigentlich im Todesfall mit meinem Geld auf dem Freizügigkeitskonto? Kann ich eine begünstigte Person angeben? Oder was passiert sonst genau?

 
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  • BenutzernameRene Müller
  • OrtSchweiz
  • Status Member
  • Registriert seit25.09.15
  • Beiträge177

Grüezi

Da müssen Sie das Reglement der Freizügigkeitsstiftung anschauen. (Besonderes Acht geben müssen Sie übrigens bei Pensionskassen-Reglementen).

In der Regel ist es so:

Dass der verheiratete Ehegatte / die Ehegattin und die unmündigen Kinder so oder so erben, das können Sie nicht ändern.

Falls Sie nicht verheiratet sind, kommt der Lebenspartner zum Zug. Danach andere Kinder, Eltern, Geschwister usw. Also hierarchische Regelungen, und unter "Gleichberechtigten" wird geteilt.

Begünstigte Personen können Sie angeben; Sie können allerdings nicht den verheirateten Ehegatten / die Ehegattin und die unmündigen Kinder "streichen", die sind gesetzt.

Freundliche Grüsse

RM