Freizügigkeitskonto - Wohnsitz USA

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  • Benutzernamestefan_2
  • Status Member
  • Registriert seit12.02.16
  • Beiträge2

Ich werde demnächst beruflich in die USA wechseln und damit meinen Wohnsitz dort haben. Ich möchte die Freizügigkeitsleistung aus meiner PK gern in der Schweiz belassen. Eine Bank hat mir zu verstehen gegeben, dass sie dies wegen Wohnsitz in den USA nicht anbieten würden. Ist das rechtens? Gibt es Alternativen?

 
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  • BenutzernameEric Roduner
  • OrtBern
  • Status Member
  • Registriert seit04.08.15
  • Beiträge22

Ja, das ist rechtens. Banken können selbst entscheiden, welche Domizilländer sie mit welchen Dienstleistungen bedienen möchten. In den letzten Jahren gab es immer mehr, die auf die USA verzichtet haben. Manche sogar allgemein auf US-Persons, das heisst Personen mit US-Staatsbürgerschaft, egal, wo diese wohnen. 

Die USA sind daran bekanntlich nicht unschuldig, um es milde auszudrücken...

 
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  • BenutzernameMoneyguru von moneyland.ch
  • OrtSchweiz
  • Status Experte
  • Registriert seit04.08.15
  • Beiträge4002

Guten Tag

Es variiert von Bank zu Bank, welche Kunden sie aufnimmt. Die Banken können je nach Wohnland spezielle Restriktionen festlegen, einen Aufpreis verlangen oder die Kunden ganz ablehnen.

Mittlerweile verlangen die meisten Banken eine zusätzliche Gebühr für Kunden mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz. Das Wohnland USA lehnen einige ganz ab.

moneyland.ch hat im Oktober 2015 eine Umfrage bei Schweizer Banken durchgeführt (hier finden Sie weitere Informationen). Banken, welche das Domizil USA akzeptieren, sind u.a. Bank Coop, Basler Kantonalbank, Berner Kantonalbank, Credit Suisse, Luzerner Kantonalbank, Migros Bank, PostFinance (aber nur mit CH-Staatsbürgerschaft), UBS, Valiant (Stand Oktober 2015).

Beachten Sie: Bei manchen Banken gibt es für einen Kunden mit Wohnsitz im Ausland, dessen Bankbeziehung sich auf ein Vorsorgekonto (wie z.B. ein Freizügigkeitskonto) beschränkt, keinen weiteren Aufpreis. Es ist also kostenlos. Dazu gehören zum Beispiel die beiden Grossbanken Credit Suisse und UBS. 

Beste Grüsse vom Moneyguru

 
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  • Benutzernamestefan_2
  • Status Member
  • Registriert seit12.02.16
  • Beiträge2

Vielen Dank an beide für die Informationen. Stand heute ist es so, dass der Kreis der Banken die kein Freizügigkeitskonto bei Wohnsitz USA anbieten, größer geworden ist. Einige der genannten Banken, zB einige Kantonalbanken haben meine Anfrage mit Hinweis auf Wohnsitz USA abgelehnt. Vom Hintergrund verständlich, aber trotzdem sehr ärgerlich. 

 
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  • Benutzernamewallner17
  • Status Member
  • Registriert seit05.11.20
  • Beiträge1

Sehr geehrte Moneyland Experten,

Ich bin Österreicher, habe von 2010 - 2019 in der Schweiz gelebt und gearbeitet.
Im Februar 2019 bin ich in die USA umgezogen, die Pensionskasse meines Schweizer Arbeitgebers hat mir versichert, meine dortigen Gelder für 2 Jahre zu behalten. Auf Anfrage kann dies um weitere 3 Jahre verlängert werden.

Vor kurzem hat mir die PK erklärt, daß sie ab Februar 2021 (also nach den 2 Jahren) keine Verlängerung machen kann, die Gesetzeslage habe sich geändert: ich muß die PK Gelder rausnehmen und auf ein Freizügigkeitskonto einzahlen. Gebe ich bis August 2021 kein Freizügigkeitskonto bekannt, so werden meine Gelder von der PK an die Auffangeinrichtung BVG: https://web.aeis.ch überwiesen.

Mein Problem ist nun da ich in den USA lebend von den Schweizer Banken wie ein US Amerikaner behandelt werde, und keine Bank eröffnet ein Freizügigkeitskonto für mich.

Frage: was passiert mit meinem Pensionsfond, wenn die PK des Ex-Arbeitgebers diesen an die Auffangeinrichtung BVG im Sommer 2021 überweist? Ist mein Pensionsgeld verloren oder kann ich weiter darüber verfügen? Wird die BVG meine Gelder ebenfalls ablehnen, da ich derzeit in den USA wohne?

Ich bin nun am überlegen wieder in die Schweiz zu ziehen. Den Pensionsfond tranferiere ich sicher nicht in die USA.

Ich wäre sehr froh über eine Antwort zu meinen Fragen.

Vielen Dank im voraus und beste Grüsse,
Peter

 
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  • BenutzernameMister Banks
  • Status Member
  • Registriert seit16.08.15
  • Beiträge176

Guten Tag

Gegen die Auffangeinrichtung BVG (https://web.aeis.ch) ist nichts einzuwenden. Die hat ebenfalls ein Freizügigkeitskonto (sogar noch momentan mit ganz wenig Zins von 0.01%).

Halt keine Wertschriftenlösung wie bei Vorsorgefonds - aber das ist sowieso nicht zu empfehlen, wenn Sie das Guthaben eventuell bald wieder auflösen möchten. 

USA sollte auch kein Hinderungsgrund sein für die Auffangeinrichtung - zur Sicherheit können Sie ja kurz dort nachfragen.