Glasbruchversicherung Gebäudeglas für Mietwohnung?

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  • BenutzernameDavid S.
  • Status Member
  • Registriert seit05.04.16
  • Beiträge4

Hi

Meine Hausratversicherung für meine 3.5 Zimmer Mietwohnung beinhaltet die Zusatzoption "Glasbruch an Gebäudeglas". Nun hat ein Kumpel von mir gesagt, dass sei gar nicht nötig, da ich nur Mieter bin? Stimmt das?

Besten Dank und liebe Grüsse, David

 
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  • BenutzernameVersicherungscrack
  • OrtSchweiz
  • Status Member
  • Registriert seit05.05.16
  • Beiträge108

Hallo David

Das stimmt tatsächlich. Als Mieter gehört Dir die (Miet-)Wohnung nicht, und damit auch nicht das Gebäudeglas (also zum Beispiel Fensterglas). Daher musst Du dieses auch nicht versichern. Die Wohnung gehört dem Vermieter, Du bezahlt für deren Nutzung. Auch das Lavabo und die Badewanne werden häufig noch von der Gebäudeglas-Versicherung gedeckt.

Wenn Du allerdings auch Deinen Glastisch, Dein Geschirr oder Glas von Elektrogeräten versichern möchtest, ist häufig ein entsprechender Zusatz bei Deiner Hausratversicherung nötig.

Wenn Du Wohnungs- oder Hauseigentümer bist, gehört das Gebäudeglas gleichzeitig auch Dir als Eigentümer. Hier gibt es beide Deckungsvarianten: über die Hausrat- oder Gebäudeversicherung. Achte in diesem Fall darauf, dass Du nicht doppelt versichert bist. 

Weitere Infos findest Du hier.