Haftpflicht eigene Wohnung TV

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  • BenutzernameDavid S.
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  • Beiträge4

Mein Mitbewohner hat versehentlich den Fernseher umgestossen und diesen dabei beschädigt. Kann ich den Schaden bei unserer gemeinsamen Haftpflicht melden?

Besten Dank und liebe Grüsse, David

 
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  • BenutzernameVersicherungscrack
  • OrtSchweiz
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  • Registriert seit05.05.16
  • Beiträge108

Hallo David

Bei einer gemeinsamen Versicherung lautet die Antwort: Nein. Da Du mit Deinem Mitbewohner gemeinsam versichert bist und einen gemeinsamen Haushalt führst, wird die Privathaftpflichtversicherung den Schaden nicht bezahlen.

Schäden im eigenen Haushalt, die durch eine Person verursacht wird, mit der Du zusammmen wohnst, werden in der Regel als Eigenschaden betrachtet. 

Wenn Ihr jedoch je zwei separate Haftpflichtversicherungen habt, und das TV-Gerät Dir gehört, kann die Sache anders aussehen. In diesem Fall könnte dann die Haftpflichtversicherung Deines Mitbewohners für den Schaden aufkommen.

 
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  • Benutzernamehanspriescher
  • Status Member
  • Registriert seit06.12.16
  • Beiträge17

Das stimmt. Da hast du wohl leider Pech :(

 

Hatte so eine ähnliche Konstellation ebenfalls gehabt.

 
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  • BenutzernameMoneyland-Nutzer-Fragen
  • OrtSchweiz
  • Status Member
  • Registriert seit30.01.17
  • Beiträge843

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich hätte eine Frage bezüglich einer Hausratversicherung. Vielleicht können Sie mir weiterhelfen…

Wir haben unsere Hausratversicherung bei der Smile und gestern kam es zu einem Schadenfall. Unsere Kinder haben mit einer Holzkugel die Glasscheibe unseres Fernsehers beschädigt, ein sternförmiger Riss ist entstanden. Es handelt sich um einen Plasma-TV. 

In unserer Hausratversicherung sind Schäden am Mobiliarglas versichert. Nach der Schadenmeldung kam nun die Antwort von der Helvetia-Verischerung, dass ein Fernseher nicht zum Mobiliar gehört.

Stimmt das so? Meiner Ansicht nach ist ein Fernseher schon Mobiliar.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir eine kurze Rückmeldung machen könnten.

Freundliche Grüsse

 

 
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  • BenutzernameVersicherungscrack
  • OrtSchweiz
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  • Registriert seit05.05.16
  • Beiträge108

Hallo

Die Hausratversicherung deckt den Schaden in der Regel nur, wenn es sich nicht um einen Haftpflicht-Fall handelt (zum Beispiel bei Diebstahl, Wasser, Feuer).

Da es sich um einen Eigenschaden handelt, springt allerdings auch die Haftpflichtversicherung nicht ein.

Es gibt zwar einige Versicherungen, die gegen einen Aufpreis eine Hausratkasko-Option anbieten, die auch unfallmässige Eigenschaden decken. Smile Direct bietet eine solche Option nicht an.

Und Mobiliar-Glasbruch-Versicherungen decken in der Regel keine Schäden an Geschirr oder Glas von Elektro-Geräten.

 
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  • Benutzernamearbian.morina
  • OrtWolhusen
  • Status Member
  • Registriert seit06.07.22
  • Beiträge2

Hallo

Da kann ich nur recht geben. Der Fernseher würde dann unter der Elektro Kasko Versichert sein. Tipp: Man kann an anderen Dingen mehr Sparen als bei der Versicherung. Ich empfehle Kontakt mit dem Versicherungsberater und falls da Unklarheiten auftauchen sollten darfst du dich gerne bei mir melden ich kenne da jemand.