Nachspeisung ins Glasfasernetz

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  • BenutzernameMarina@Moneyland
  • Status Member
  • Registriert seit10.05.21
  • Beiträge6

Hallo,

ich wuerden mich ueber euren Rat freuen.

Ich habe einen uralten Vertrag mit UPC/Sunrise (Internet 250, 500/50) und zahle noch die Kabelgebuehren ueber die Nebenkosten. Nun wollte ich stattdessen das Internet ueber das Glasfasernetz (bei IWB) beziehen. Die Liegenschaftsverwaltung hat mir bestaetigt, dass das Haus, in dem ich eine Wohnung miete, an das Glasfasernetz angeschlossen ist. Eine OTO-Dose ist nicht in der Wohnung verlegt, sollte aber nach erster Aussage der IWB kostenlos eingerichtet werden. Somit habe ich meinen Vertrag bei UPC/Sunrise gekuendigt. 

Nun schreibt mir IWB nach weiterer Pruefung, eine weitere OTO-Dose koenne im Haus nicht verlegt werden, da bereits alle Fasern fuer den Ausbau der Glasfaserdosen in Gebrauch sind. Es sei eine Nachspeisung von Noeten, welche die Liegenschaftsverwaltung in Auftrag geben muesse. Die Kosten dafuer wuerde die Liegenschaftsverwaltung tragen muessen. 

Es bleibt mir nichts Anderes ueberig, als die Liegenschaftsverwaltung anzuschreiben. Habe ich als Mieter in diesem Fall irgendwelche Anspruche? (zB da meine direkten Nachbarn eine OTO-Dose haben)

Wenn ich schon nicht viel bewirken kann, moechte ich wenigstens den richtigen Ton bei der Email zur Liegenschaftsverwaltung treffen.

Danke fuer euren Rat!

 
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  • BenutzernameRalf Beyeler
  • OrtSchweiz
  • Status Experte
  • Registriert seit29.01.18
  • Beiträge105

Guten Tag

Besten Dank für Ihre Nachricht.

Es erscheint mir komisch, dass bereits alle Fasern in Gebrauch sind. In der Regel werden die Fasern ja so bemessen, dass alle Haushaltungen eine Steckdose erhalten können. Ebenso werden in der Regel die Steckdosen in allen Wohnungen im Haus eingebaut, wenn die erste Bestellung durch einen Kunden ausgelöst wird.

Ich kann den Hintergrund nicht abschätzen und weiss auch nicht, was zwischen Liegenschaftenverwaltung und IWB abgemacht worden ist.

Ist es keine Alternatve, auf dem UPC-Netz zu bleiben, da keine Glasfasersteckdose verfügbar ist. Vielleicht erhalten Sie ein günstiges Angebot über Yallo.

Übrigens: Seit vielen Jahren muss man die Kabelgebühren über die Nebenkosten nicht mehr bezahlen, wenn man ein Internet-Abo von UPC hat. Prüfen Sie nach, ob Sie in den vergangenen Jahren die Kabelgebühren doppelt bezahlt haben.

Liebe Grüsse


Ralf Beyeler
moneyland.ch

 
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  • BenutzernameMarina@Moneyland
  • Status Member
  • Registriert seit10.05.21
  • Beiträge6

Guten Tag Herr Beyeler,

vielen Dank fuer Ihre Antwort.

Anscheinend ist es in meinem Fall, dass die Glasfasersteckdose nur in die Wohnung verlegt wurde, wenn dies vom Mieter angestossen wurde. Ich hatte nichts veranlasst. Zwischenzeitlich war ein Elektriker bei mir und hat tatsaechlich ein Kabel gefunden, dass zwar nicht vergeben, aber zu kurz ist. Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Tatsaechlich habe ich bei Yallo nachgefragt gehabt. Es waere guenstiger als bei Sunrise, aber ich muesste weiterhin die Kabelgebuehren an den Vermieter zahlen. Diese entfallen nicht bei jeder Liegendschaft und meiner leider nicht, so die Auskunft beim Yallo-Kundendienst.

Sie schreiben: "Seit vielen Jahren muss man die Kabelgebühren über die Nebenkosten nicht mehr bezahlen, wenn man ein Internet-Abo von UPC hat. Prüfen Sie nach, ob Sie in den vergangenen Jahren die Kabelgebühren doppelt bezahlt haben."

Ich kann mit Sicherheit sagen, dass ich an meinen Vermieter die Kabelgebuehren zahle. Ob mein Angebot von UPC diese beinhaltet, kann ich nicht sagen. Mein Vertrag wurde 2013 abgeschlossen. Ich werde versuchen, dies beim Sunrise Kundendienst in Erfahrung zu bringen. Mein Vermieter hat gesagt, die Kabelgebuehren werden entfallen, wenn ich die Kabeldose plombieren lasse. Das war logischerweise nicht moeglich. Falls ich doppelt bezahlt habe, (1) kann ich rueckwirkend eine Erstattung der Kosten verlangen und (2) geht dies nur ueber den Vermieter oder auch UPC/Sunrise?

Vielen Dank fuer Ihren Rat und ebenfalls Ihre anderen hilfreichen Beitraege zu diesem Thema!

 
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  • BenutzernameRalf Beyeler
  • OrtSchweiz
  • Status Experte
  • Registriert seit29.01.18
  • Beiträge105

Guten Tag

Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Auskunft, die Sie von Yallo erhalten haben, falsch ist. Haben Sie die Antwort telefonisch erhalten? Oder haben Sie per Mail oder Chat nachgefragt? Ich empfehle Ihnen, nochmals nachzufrieden, diesmal per Mail. Falls Sie weiterhin die Info erhalten, dass die Kabelgebühr an den Vermieter bezahlt werden muss, so leiten Sie mir die Info weiter.

Mir hat Yallo bei Lancierung der Kabelinternet-Angebote offiziell bestätigt, dass die Kabelgebühr wegfällt. (Wichtig, wir sprechen hier über das Internet-Angebot über das Docsis-Kabelnetz, nicht über das Glasfasernetz. Das ist ein anderes Netz).

Wie heisst das Abo, dass Sie bei UPC haben. Sofern Connect im Namen enthalten ist, so haben Sie ziemlich sicher die Grundgebühr doppelt bezahlt. Fordern Sie die zuviel bezahlten Gebühren bei Sunrise zurück. Leider weiss ich nicht mehr - und kann es auch nicht auf Anhieb herausfinden - seit wann die Regelung mit der Kabelgebühr schon gültig ist. Ich denke, es sind ungefähr zehn Jahre.

Ich hoffe, die Informationen helfen Ihnen weiter.

Liebe Grüsse
 


Ralf Beyeler