Reiseversicherung (Risiko Anreise)

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  • Benutzernamevalentin.gambon
  • Status Member
  • Registriert seit16.09.22
  • Beiträge1

Gegebenheit:

Mein Wohnort = A

Abfahrtsort Schiffsreise = B

Ankunftsort Schiffsreise = C

Ereignis:

Ich buche ein Flugticket von A nach B, um eine Schiffsreise anzutreten.

Zu einem späteren Zeitpunkt storniert die Reederei die Schiffsreise. Es entstehen für mich keine Kosten.

Da die Schiffsreise wegfällt, möchte ich nicht nach B fliegen. Folglich storniere ich den Flug, erhalte von der Fluggesellschaft jedoch nur einen kleinen Teil der Flugtickets zurückerstattet. 

Versicherung:

Ich suche eine Versicherungs-Deckung, welche für die restlichen Kosten der Flugtickets aufkommt.

Frage:

Wer kann mir helfen bzw. mir den Namen einer Versicherung (Schweiz) angeben? 

 

 
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  • Benutzernamejosemarcos
  • Status Member
  • Registriert seit24.01.17
  • Beiträge19

Dieses Szenario wäre nicht abgedeckt, denn es gibt nichts, was Sie daran hindert, die Flüge in Anspruch zu nehmen. 

Die Reiseversicherung deckt die Stornierung von Reisen ab, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Unfall, Arbeitsbedingungen oder Zwischenfällen bei der Beförderung zum Flughafen die Reise nicht antreten können. Sie deckt im Allgemeinen auch die Kosten für Anschlussreisen und/oder Buchungen, die Sie aufgrund der Flugannullierung nicht in Anspruch nehmen können.

Die Annullierung einer laufenden Reise oder Buchung ist jedoch im Allgemeinen kein Risiko, das eine Erstattung des ursprünglichen Fluges rechtfertigt.