Verpflegungs-Kosten Steuern

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  • BenutzernameFB
  • Status Member
  • Registriert seit05.05.19
  • Beiträge8

Hi!

Mein Arbeitgeber zahlt mir pauschal Verpflegungs-Spesen, wenn ich gewisse Bedingungen erfülle. Wie muss ich dies in die Steuererklärung eintragen?

Danke und Gruss.

FB

 
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  • BenutzernameSalomo
  • Status Member
  • Registriert seit26.05.16
  • Beiträge23

Tag,

Doch jeweils einfach unter Berufsauslagen --> Mehrkosten der Verpflegung oder so (zumindest im Kanton Zürich). Die Unterlagen des kantonalen Steueramts sollten dich darüber einfach aufklären.

Gruss

 
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  • BenutzernameFB
  • Status Member
  • Registriert seit05.05.19
  • Beiträge8

Hallo!

Ich hab ein 100% Pensum und 90% Aussendienst-Tätigkeit.

Wenn ich nicht im Hauptsitz bin, sondern bei Kunden, bekomme ich eine Mittagessenspauschale von meinem Arbeitgeber.

Wie muss/darf ich diese nun in der Steuererklärung eintragen?
Stellt die genannte Pauschale eine "Unterstützung durch Arbeitgeber" dar?
Würde ich dann 220 als Arbeitstage angeben?

Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüsse,
F.

 
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  • BenutzernameMilton
  • Status Member
  • Registriert seit29.01.20
  • Beiträge20

Guten Tag FB

Zumindest für den Kanton Zürich gilt folgendes:

Unter Ziffer 2 im Formular «Berufsauslagen 2019» kannst du folgende Abzüge machen:

CHF 7.50 pro Arbeitstag, max CHF 1600 im Jahr, «bei auswärtiger Verpflegung sofern die Dauer der Arbeitspause die Heimkehr nicht ermöglicht: wenn die Verpflegung durch den Arbeitgeber verbilligt wird und dem Arbeitnehmer trotzdem Mehrkosten entstehen»

Oder

CHF 15 pro Arbeitstag, max CHF 3200 «wenn die Verpflegung voll zu Lasten des Arbeitnehmers geht»).

 

In deinem Fall würde ich zuerst die tatsächlichen Arbeitstage (Innen- und Aussendienst) berechnen.

Angenommen dies sind 52 * 5 = 260 (tatsächlich sind es wohl weniger, du musst allfällige Ferien- und / oder Feiertage noch abziehen).

Dann würde ich auf 10% davon den CHF 15-Tarif und auf 90% den CHF 7.50-Tarif anwenden:

260 * 0.1 * CHF 15 + 260 * 0.9 * CHF 7.5 = CHF 2145.

Da die Verpflegung durch den Arbeitgeber verbilligt wird, denke ich kommt dann schliesslich der Maximalabzug von CHF 1600 zum Zuge.

Diesen Abzug darfst du jedoch nur vornehmen, sofern die Pauschale vom Arbeitgeber nicht ausreicht für die Verpflegung.

Beste Grüsse

Milton

 
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  • BenutzernameFB
  • Status Member
  • Registriert seit05.05.19
  • Beiträge8

Vielen Dank allerseits!

F.