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Telekom

Smartphone: So schützen Sie sich vor Abzocke und Abofallen

16. Oktober 2023 - Ralf Beyeler

Premium-SMS, 0900er-Nummern, Klingelton-Abos und versteckte Abzockerlinks beim Surfen: Noch immer laufen Kunden mit solchen meist nutzlosen Diensten in die Falle. Der Ratgeber von moneyland.ch sagt Ihnen, wie Sie sich davor schützen können und wie Sie vorgehen, wenn Sie in die Falle getappt sind.

Schweizer Telekom-Kundinnen und -Kunden können verschiedene Dienstleistungen in Anspruch nehmen, die zusätzlich zum Handy-Abo noch weitere Kosten verursachen. Oft bringen diese sogenannten Mehrwertdienste den Kunden wenig – die Anbieter solcher Dienste versuchen jedoch, die Kunden mit Tricks in die Falle zu locken. Das sind die Services, die in diesem Zusammenhang besonders oft genutzt werden:

  • Premium-SMS: Dabei handelt es sich um kostenpflichtige SMS. Sie können solche SMS bestellen, indem Sie einen bestimmten Code (zum Beispiel «START») an eine Kurznummer schicken. Es gibt auch Abos für Premium-SMS – Sie erhalten dann regelmässig kostenpflichtige Nachrichten.
  • Mehrwertdienst-Nummern: Nummern, die mit 0900, 0901 oder 0906 beginnen, sind sogenannte Mehrwertdienst-Nummern. Anrufe auf solche Nummern können sehr teuer sein. In der Regel wird über eine dieser Nummern eine Dienstleistung erbracht. Typische Beispiele sind medizinische Auskünfte, eine Terminvereinbarung für ein Visum, Beratungsdienstleistungen sowie bei 0906-Nummern Dienstleistungen wie Telefonsex oder Sex-Chats.
  • Klingelton-Abos: Beim Klingelton-Abo erhalten Sie regelmässig, zum Beispiel einmal pro Woche, neue Klingeltöne.

Aber auch bei Apps auf dem Smartphone lauern Kostenfallen: Teilweise wird nach dem Herunterladen einer App ein Abo abgeschlossen. Manchmal merken Kundinnen und Kunden davon gar nichts. Auch sogenannte In-App-Käufe können ein Problem sein, wenn innerhalb einer App Dienstleistungen gekauft werden.

Wann ist der Vertrag beziehungsweise das Abo gültig abgeschlossen?

Grundsätzlich ist gemäss Gesetz (Obligationenrecht OR Artikel 1) eine «übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung» notwendig, damit ein Vertrag rechtskräftig abgeschlossen wird. Dazu gehört, dass die Bedingungen klar kommuniziert werden und es klar ist, dass der Kunde eine kostenpflichtige Dienstleistung bestellt.

Bei Dienstleistungen über eine Mehrwertdienst-Nummer (Nummern, die zum Beispiel mit 0900 und 0906 beginnen) oder Premium-SMS ist rechtlich vorgeschrieben, dass direkt neben der Nummer die Kosten für den Service angegeben werden.

Ein Abo ist nur rechtskräftig abgeschlossen, wenn deutlich steht, was das Abo beinhaltet und welche Kosten dafür anfallen. Bei einem Abo, das Premium-SMS beinhaltet, gibt es in der Schweiz zusätzliche rechtliche Regelungen. Der Konsument muss folgende Informationen erhalten:

  • Grundgebühr
  • den Preis pro einzelner SMS
  • das Vorgehen zur Deaktivierung des Dienstes
  • die maximale Anzahl SMS pro Minute

Kunden müssen, nachdem sie die SMS mit diesen Informationen erhalten haben, auf dem Smartphone die Annahme des Angebotes ausdrücklich bestätigen.

Wie kann ich mich vor Abofallen schützen?

Sie können vorbeugen, indem Sie bei Ihrem Mobilfunk-Anbieter den Zugang zu den Mehrwertdienst-Nummern sperren. Jeder Anbieter ist rechtlich verpflichtet, Ihnen solche Sperrsets anzubieten. Dabei können Sie auswählen, ob Sie alle Nummern sperren wollen oder nur solche mit erotischem beziehungsweise pornografischem Inhalt (Anrufe auf Nummern, die mit 0906 und SMS auf Kurznummern, die mit einer 6 beginnen). Die Sperre können Sie online oder über den Kundendienst aktivieren und auf Wunsch auch wieder deaktivieren.

Eine solche Sperre verhindert, dass Ihnen Kosten entstehen, wenn Sie eine kostenpflichtige 0900er-Nummer anrufen oder eine kostenpflichtige SMS-Kurznummer nutzen. Der Schutz gilt auch für Zahlungsdienste wie Swisscom Pay und Sunrise Pay, bei denen die Einkäufe jeweils der Telefonrechnung belastet werden.

Es ist für fast alle Konsumentinnen und Konsumenten empfehlenswert, eine Sperre der Mehrwertdienst-Nummern einzurichten. Falls Sie merken sollten, dass dadurch Probleme entstehen (zum Beispiel, dass Sie bestimmte Dienste nicht mehr nutzen können), können Sie die Sperre jederzeit wieder aufheben.

Vor Abofallen im Apples App Store (iPhones) und im Play Store (Android-Handys) können Sie sich schützen, indem Sie keine Kreditkarten-Nummern und Bankkontodaten hinterlegen. Allerdings bedeutet das eine Einbusse im Komfort: Entweder Sie geben bei Käufen Ihre Kreditkartennummer jedesmal erneut ein und löschen sie danach wieder, oder Sie laden manuell Guthaben für den Store auf. Guthaben können Sie in Geschäften wie einem Supermarkt oder Kiosk kaufen. Wenn Sie keine Kreditkarte oder andere Zahlungsverbindung hinterlegt haben, können Sie zudem Apple Pay und Google Pay nicht nutzen.

Woran erkenne ich Abzocke?

Teilweise wird es im Apple Store oder Play Store angezeigt, falls Sie ein Abo abgeschlossen haben. Es ist also sinnvoll, regelmässig nachzuschauen. Dann können Sie unerwünschte Abos, von denen Sie vielleicht gar nichts wussten, frühzeitig stornieren.

Werfen Sie zudem jeden Monat einen Blick auf die Telefonrechnung. Wenn Sie ein Handy-Abo mit einer Flatrate haben, ist die Kontrolle relativ einfach, da jeden Monat der gleiche Betrag verrechnet werden dürfte. Wenn nicht der übliche Betrag verrechnet wird, schauen Sie sich die Rechnung genauer an.

Geben Sie nie einen Code weiter, den Sie via SMS erhalten haben. Werden Sie aufgefordert, einen per SMS erhaltenen Code weiterzugeben, dann handelt es sich um einen Missbrauch. Das gilt natürlich nicht, wenn Sie den Code selbst angefordert haben, zum Beispiel im Rahmen eines Log-in-Verfahrens.

Was muss ich machen, wenn ich in die Falle gelaufen bin?

In vielen Fällen dürfte gar kein gültiger Vertrag zustande gekommen sein, da die dafür notwendige gegenseitige übereinstimmende Willensäusserung nicht vorhanden war oder Sie getäuscht wurden.

Falls der Betrag der Telefonrechnung belastet wurde, bestreiten Sie sofort telefonisch und zusätzlich per eingeschriebenen Brief bei Ihrem Mobilfunk-Anbieter die entsprechende Belastungen und verlangen Sie, dass die Forderung für die Mehrwertdienst-Nummern storniert werden. Bezahlen Sie den unbestrittenen Teil der Telefonrechnung.

Wurde der Betrag nicht der Telefonrechnung belastet, dann gilt das übliche Vorgehen wie bei anderen Forderungen auch. Wahrscheinlich versuchen die Firmen Sie mit Schreiben von Inkasso-Firmen dazu zu bringen, die Rechnung zu bezahlen. Ist die Forderung nicht gerechtfertigt, so reicht es, dies der Firma mitzuteilen, nachdem die Rechnung eingetroffen ist. Wenn die Firma auf der Forderung besteht, muss sie sie beim Friedensrichter einklagen und dabei nachweisen, dass Sie das Abo wirklich abgeschlossen haben. Selbst wenn ein solcher Nachweis erbracht werden könnte – was oft gar nicht der Fall sein dürfte – ist dieser Prozess für die Firma mit Aufwand und Kosten verbunden. Es ist darum gut möglich, dass die Firma auf eine Klage verzichtet.

Was passiert, wenn ich die Telefonrechnung bestritten habe?

Nachdem Sie die Rechnung bestritten haben, wird der Provider Ihre Adressdaten dem Inhaber der Mehrwertdienstnummer weiterleiten.

Nun hat der Dienstanbieter die Möglichkeit, die Forderung bei Ihnen einzutreiben. Sie können bei der Schlichtungsstelle für Telekommunikation Ombudscom eine Schlichtung verlangen. Wenn der Diensteanbieter an der Forderung festhält und Sie die Forderung bestreiten, muss ein Richter entscheiden, ob die Forderung wirklich gerechtfertigt ist und Sie bezahlen müssen.

 

Wie soll ich reagieren, wenn ich SMS von Kurznummern erhalte?

Es kann vorkommen, dass Sie plötzlich eine SMS von einer Kurznummer erhalten, die Sie nicht bestellt haben. Wenn es sich um offensichtlich kostenpflichtige SMS handelt, senden Sie am besten sofort eine SMS mit «STOPP ALL» an die Kurznummer, von der Sie die SMS erhalten haben.

Bei Werbe-SMS und bei SMS, die Sie zum Beispiel bei einem Log-in im Internet erhalten, können Sie davon ausgehen, dass sie kostenlos sind.

Können Kinder und Jugendliche Mehrwertdienste nutzen?

Bei Anschlüssen, die von noch nicht volljährigen Kindern genutzt werden, müssen die Mobilfunk-Anbieter den Zugang zu erotischen und pornografischen Mehrwertdiensten sperren. Da Eltern beim Abschluss eines Handy-Abos für ein Kind angeben müssen, von welchem Kind das Abo benutzt wird, haben die Netzbetreiber die entsprechenden Informationen.

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Experte Ralf Beyeler
Ralf Beyeler ist Telekom- und Geld-Experte bei moneyland.ch.
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