Wertquote

Die Wertquote drückt einen Anteil am Besitz eines Guts aus. Der Begriff wird vor allem im Zusammenhang mit Immobilien verwendet.

In der Schweiz kann eine Immobilie einen einzelnen Eigentümer haben oder sie wird auf mehrere Eigentümer verteilt. Um ein Objekt zwischen mehreren Eigentümern aufzuteilen, muss auch die Immobilie in entsprechende Miteigentumsanteile aufgeteilt werden. Miteigentümerinnen und Miteigentümer werden mit ihrer Wertquote ins Grundbuch eingetragen.

Eine Wertquote wird in der Regel in Promille oder Prozent des gesamten Werts eines Objekts angegeben. Beispiel: Die Wertquote einer Wohnung in einem Wohnhaus beträgt 7 Prozent. Wenn Sie diese Wohnung kaufen, besitzen Sie einen Miteigentumsanteil von 7 Prozent an diesem Wohnhaus.

Miteigentum von herkömmlichen Objekten

Jedes Haus und jede Wohnung kann in Miteigentumsanteile aufgeteilt werden. So kann es etwa sein, dass eine Immobilie, die von mehreren Personen geerbt wird, gemäss der vorgeschriebenen Erbteilung in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird. Ein weiteres Szenario, bei dem die Wertquote eine Rolle spielt, ist Immobilien-Crowdfunding.

Wie hoch die Wertquote eines herkömmlichen Objekts ist, hängt in der Regel davon ab, wie viel im Verhältnis zu dessen Wert dafür bezahlt beziehungsweise davon geerbt wurde. Wenn beispielsweise zwei Personen zusammen eine Immobilie erben, ist deren Wertquote normalerweise jeweils 50 Prozent.

Alle Miteigentümerinnnen und Miteigentümer eines Objekts teilen sich die Eigentumsrechte und -pflichten proportional zu ihren jeweiligen Wertquoten.

Stockwerkeigentum

Für das Miteigentum von Häusern mit mehreren Wohnungen gibt es spezielle Gesetze. Der Miteigentumsanteil wird in der Schweiz Stockwerkeigentum genannt. Die Wertquote für Stockwerkeigentum zu ermitteln, ist komplizierter als bei herkömmlichen Objekten.

Verschiedene Faktoren bestimmen zusammen die Wertquote für Stockwerkeigentum. Dazu gehören:

  • Die Grösse der Wohnfläche (in Quadratmetern). Dabei handelt es sich in der Regel um die Innenflächen von der Wohnung, Balkonen, Lagerflächen, Hobbyräumen und Parkplätzen, an denen ein Miteigentümer die exklusiven Rechte hält.
  • Die Zugänglichkeit der Wohnung. Dazu gehört beispielsweise, in welchem Stock sich eine Wohnung befindet.
  • In welche Richtung die Wohnung zeigt.
  • Wo im Gebäude sich die Wohnung befindet.
  • Wie stark die Wohnung durch Lärm und andere Emissionen belastet wird.
  • Die Aussicht(en) von der Wohnung aus.
  • Die Anzahl der Zimmer und die Art der Aufteilung.

Die Wertquote bestimmt bei Stockwerkeigentum, wie hoch der Anteil an den Kosten ist, die Miteigentümer für gemeinsame Ausgaben wie Erneuerungsfonds, Gebäudeversicherung, Objektverwaltung, Haftungsfälle, Instandhaltung und Reparaturen übernehmen müssen.

Gemeinschaftliches Eigentum

Gemeinschaftliches Eigentum einer Immobilie basiert auf einer rechtlichen Beziehung zwischen den Eigentümerinnen und Eigentümern. Der häufigste Grund für gemeinschaftliches Eigentum ist die Ehe. Bei gemeinschaftlichem Eigentum gibt es keine Wertquote. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer habe die gleichen Rechte an der gesamten Immobilie.

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Redaktor Daniel Dreier
Daniel Dreier ist Redaktor und Experte für Geldthemen bei moneyland.ch.
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