Erfahren Sie hier, wie Sie nach einem ambulanten Eingriff unterstützt werden können, so dass der Alltag möglichst normal weiterlaufen kann.
EFAS verstärkt den Trend zu ambulanten Behandlungen
Immer mehr medizinische Behandlungen und operative Eingriffe werden ambulant durchgeführt. Diese Entwicklung basiert auf dem medizinischen Fortschritt, wird jedoch zusätzlich durch die nationale AVOS-Liste («Ambulant vor Stationär») des Bundes gesteuert. Diese Liste definiert spezifische Gruppen von Eingriffen, die grundsätzlich ohne Übernachtung im Spital durchgeführt werden müssen, sofern keine medizinischen Gründe dagegensprechen.
Mit der Reform EFAS dürfte diese Entwicklung weiter an Bedeutung gewinnen.
Was ist EFAS überhaupt?
EFAS steht für die einheitliche Finanzierung der ambulanten und stationären Leistungen. Ab 2028 werden ambulante und stationäre Behandlungen nach demselben Finanzierungsschlüssel vergütet. Die Kantone tragen künftig 26,9 Prozent der Nettokosten, 73,1 Prozent werden über die Krankenversicherungs-prämien finanziert. Ab 2032 werden auch Pflegeleistungen einbezogen. Die Reform soll finanzielle Fehlanreize verringern und medizinisch sinnvolle ambulante Behandlungen fördern.
Für Patientinnen und Patienten verändert EFAS den Leistungsumfang der Grundversicherung nicht. Es ist jedoch zu erwarten, dass künftig noch mehr Behandlungen ohne Übernachtung im Spital erfolgen. Das ermöglicht den Patientinnen und Patienten eine frühere Rückkehr nach Hause, verlagert aber gleichzeitig einen grösseren Teil der Genesung in den privaten Alltag.
Mehr Hintergründe zur Reform finden Sie im Beitrag EFAS einfach erklärt.
Was bedeutet «ambulant» konkret?
Eine Behandlung gilt als ambulant, wenn die Patientin oder der Patient das Spital noch am selben Tag wieder verlässt und nicht im dort übernachtet. Dazu können beispielsweise bestimmte Augenoperationen, Eingriffe an Gelenken, Untersuchungen oder kleinere chirurgische Behandlungen gehören.
Der Vorteil liegt auf der Hand: Versicherte können oft noch am selben Tag nach Hause zurückkehren und sich in ihrer vertrauten Umgebung erholen. Gleichzeitig verkürzt sich der Aufenthalt im Spital.
Die Belastung verschwindet damit aber nicht. Je nach Operation können Patientinnen und Patienten während mehrerer Tage oder Wochen:
- nicht selbst Auto fahren,
- nur eingeschränkt gehen oder Treppen steigen,
- keine schweren Gegenstände tragen,
- nicht wie gewohnt einkaufen, kochen oder putzen,
- Kinder oder Haustiere nur eingeschränkt betreuen.
Die Behandlung selbst wird im gesetzlichen Rahmen von der Grundversicherung übernommen. Die Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) fällt wie gewohnt an. Zusätzliche Ausgaben für Fahrdienste, Betreuung oder Unterstützung im Alltag müssen Betroffene jedoch häufig selbst tragen.
Genau hier kann eine ambulante Zusatzversicherung ansetzen: Das Produkt plus drei von innova schafft finanziellen Spielraum für jene Hilfe, die nach einem Eingriff im Alltag gerade am wichtigsten ist. Wie das konkret aussehen kann, zeigt die folgende Geschichte.
Geschichte aus dem Alltag: Ambulante Knieoperation
Frau Meier musste sich wegen eines Meniskusschadens ambulant am Knie operieren lassen. Sie konnte das Spital noch am selben Tag verlassen, war danach aber mehrere Wochen in ihrer Mobilität eingeschränkt und durfte vorübergehend nicht selbst Auto fahren.
Für Physiotherapietermine war sie auf Fahrdienste angewiesen. Gleichzeitig mussten ihre Kinder weiterhin zu ihren Freizeitaktivitäten gebracht und Familienhund Balu betreut werden.
Dank plus drei erhielt Frau Meier einen pauschalen Beitrag von 300 Franken an den ambulanten Eingriff. Damit konnte sie einen Teil der zusätzlichen Unterstützung finanzieren. So blieb der Familienalltag weitgehend organisiert und sie konnte sich besser auf ihre Genesung konzentrieren.
Der passende Schutz hängt vom individuellen Alltag ab
Das Beispiel zeigt: Nach einem ambulanten Eingriff braucht nicht jede Person dieselbe Unterstützung. Für eine Familie können Fahrdienste, Haushaltshilfe oder die Betreuung von Kindern und Haustieren im Vordergrund stehen. Andere möchten vor allem hohe Kosten für Medikamente oder Hilfsmittel absichern.
Deshalb bietet innova ihre ambulanten Zusatzversicherungen modular an. Statt eines starren Gesamtpakets können Versicherte den Schutz auswählen, der zu ihren Bedürfnissen und ihrem Budget passt.
- plus eins ist die kostenbewusste Basisergänzung. Sie umfasst unter anderem Leistungen für Komplementärmedizin, Zahnbehandlungen bei Kindern und Jugendlichen, Transporte, Auslandnotfälle, Medikamente und ärztlich verordnete Haushaltshilfe.
- plus zwei bietet einen umfassenderen Schutz mit höheren Leistungsgrenzen. Zusätzlich sind unter anderem Beiträge an Sehhilfen und Hilfsmittel enthalten.
- plus drei kann eigenständig oder ergänzend zu plus eins beziehungsweise plus zwei abgeschlossen werden. Das Produkt richtet den Fokus auf Leistungen, bei denen die Kosten besonders hoch werden oder im Alltag plötzlich zusätzliche Ausgaben entstehen können. Dazu gehören der Beitrag an ambulante operative Eingriffe, die volle Deckung bei ambulanten Notfallbehandlungen im Ausland, Transporte und Rettungen, höhere Beiträge an Medikamente sowie Gesundheitsrechtsschutz und eine medizinische Zweitmeinung.
Fazit
Ambulant behandelt zu werden bedeutet, das Spital noch am selben Tag wieder verlassen zu können. Es bedeutet jedoch nicht, dass der Alltag sofort wieder ohne Unterstützung funktioniert.
Mit EFAS dürfte die Verlagerung hin zu ambulanten Behandlungen weiter an Bedeutung gewinnen. Umso wichtiger ist es, neben der medizinischen Versorgung auch die Zeit der Genesung zu berücksichtigen.
Ambulante Zusatzversicherungen können helfen, finanzielle Lücken gezielt zu schliessen. Modulare Lösungen bieten dabei die Möglichkeit, den Schutz an die persönlichen Bedürfnisse anzupassen, beispielsweise mit einem Produkt wie plus drei, das auch bei ambulanten operativen Eingriffen Unterstützung bietet.
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