Begünstigte Personen

Der Begriff «begünstigte Personen» (oder einfach «Begünstigte») wird unter anderem im Rahmen von Lebensversicherungen verwendet.

Begünstigte Personen haben gemäss Lebensversicherungsvertrag ein Anrecht auf eine Versicherungsleistung, sofern das versicherte Ereignis eintritt.

Bei einer Todesfallversicherung erhalten die Begünstigten im Todesfall des Versicherten den vereinbarten Geldbetrag.

Begünstigte im Rahmen der Säule 3b können gewöhnlich frei durch den Versicherten bestimmt werden.

Im Rahmen der Säule 3a können die begünstigten Personen einer Lebensversicherung nur aus dem engeren Familienkreis ausgewählt werden.

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Experte Benjamin Manz
Benjamin Manz ist Geschäftsführer von moneyland.ch und unabhängiger Experte für Banken- und Finanzthemen.