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News: Versicherungen

Corona-Virus: Was zahlt die Reiseversicherung?

29. Januar 2020 - Benjamin Manz

Das Corona-Virus hält die Welt in Atem. Was ist, wenn Sie bereits einen Flug nach China gebucht haben? moneyland.ch hat für Sie recherchiert.

Das Bundesamt für Gesundheit BAG rät zurzeit von einer Reise in die chinesische Stadt Wuhan ab. Grund ist die grassierende Corona-Epidemie. Was das für Schweizerinnen und Schweizer bedeutet, welche bereits Flüge nach China gebucht haben, erfahren Sie im folgenden News-Beitrag.

Decken Schweizer Reiseversicherungen Epidemien ab?

Die meisten Schweizer Reiseversicherungen führen Epidemien als Versicherungsgrund in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVBs) auf. Das gilt sowohl für Annullierungs- (vor der Reise) als auch für Assistance-Versicherungen (während der Reise).

Es gibt allerdings Ausnahmen. So versichert zum Beispiel die Allianz Global Assistance keine Epidemien (bei einigen Allianz-Versicherungen von Drittanbietern wie manchen Kreditkarten sind Epidemien allerdings ebenfalls versichert).

Welches sind die Bedingungen, dass eine Versicherung die Reisekosten übernimmt?

Schweizer Reiseversicherungen erstatten die Reisekosten aufgrund einer Epidemie nur, wenn offizielle Stellen von einer Reise in das betreffende Gebiet abraten.

Die meisten Schweizer Reiseversicherungen stützen sich hier auf Schweizer Behörden ab: Explizit werden das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und/oder das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erwähnt. Für einzelne Versicherungen genügt auch ein entsprechender Hinweis einer internationalen Organisation wie der WHO.

Werden die Reisekosten nach China von der Versicherung zurückerstattet?

Das BAG rät von Reisen nach Wuhan ab. In diesem Fall übernehmen die entsprechenden Reiseversicherungen, die Epidemien abdecken, die Reisekosten.

Von Reisen nach China (oder anderen asiatischen Ländern) im Allgemeinen wird seitens BAG und EDA noch nicht explizit abgeraten. Deshalb stellen sich Schweizer Reiseversicherungen (mit einigen Ausnahmen) auf den Standpunkt, dass sie hier zu keiner Entschädigung verpflichtet sind. Die Lage kann sich allerdings täglich ändern.

Gibt es Rückerstattungen von Airlines?

Bestimmte Airlines verzichten zurzeit auf Flüge nach China. In der Regel kommt dann die Airline – nicht die Reiseversicherung – für die Unkosten auf.

Die Fluggesellschaften SWISS und Lufthansa bietet ihren Passagieren zurzeit die Möglichkeit, China-Flüge kostenlos umzubuchen oder zu stornieren.

Wie muss ich vorgehen, wenn ich nicht nach China fliegen möchte?

Informieren Sie sich zuerst bei Ihrer Airline, ob diese (wie die SWISS) allfällige Unkosten oder Stornierungen übernimmt.

Informieren Sie sich dann bei Ihrer Reiseversicherung (sofern Sie eine haben), ob diese Ihre China-Reise versichert. Prüfen Sie die allgemeinen Versicherungsbedingungen, falls diese ablehnen sollte. Wenn Epidemien versichert sind, sollte diese zahlen, sobald Schweizer Behörden wie das BAG und das EDA von Reisen nach China abraten.

Aber auch ohne entsprechende Hinweise der Schweizer Behörden bestehen Chancen auf eine Rückvergütung. So könnten Sie Ihre Versicherung mit internationalen Reisewarnungen nach China konfrontieren.

Allgemein lohnt es sich, hartnäckig zu bleiben. Auch die Schadensabteilungen der Schweizer Reiseversicherungen können ihre Lagebeurteilung täglich ändern. Manche zeigen sich manchmal sogar kulant.

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Experte Benjamin Manz
Benjamin Manz ist Geschäftsführer von moneyland.ch und unabhängiger Experte für Banken- und Finanzthemen.