3a Einzahlung auch wenn arbeitslos?

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  • Benutzername_?_
  • Status Member
  • Registriert seit30.05.18
  • Beiträge3

Bin ab April arbeitslos.

Kann ich dennoch erst gegen Ende Jahr in die Säule 3a einzahlen (steuerlich abzugsfähig!), auch wenn ich dann immer noch arbeitslos bin?

Oder hätte ich dies bis Ende April machen sollen?

Vielen Dank für die Info!

 
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  • BenutzernameHedgehog1
  • Status Member
  • Registriert seit27.08.17
  • Beiträge67

Kein Problem.

Art 7 BVV: "Im Jahr, in dem die Erwerbstätigkeit beendet wird, kann der volle Beitrag geleistet werden".

Allerdings lohnt es sich bei niedrigem Einkommen wahrscheinlich nicht.