Aus- und Weiterbildungskosten

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  • Benutzernameapeter
  • OrtBern
  • Status Member
  • Registriert seit20.02.24
  • Beiträge1

Guten Tag

 

Hat jemand von euch Erfahrung in der steuerlichen Behandlung von Abzügen für Verpflegungs- und Reisekosten in Bezug auf eine Aus- oder Weiterbildung? Zwar kann man diese abziehen, ich konnte allerdings nirgends herausfinden, ob die Verpflegungskosten effektiv (d.h. nur mit Beleg) oder analog der Berufskosten "auswärtige Verpflegung", d.h. mit einem Tagessatz von CHF 15 berücksichtigt werden dürfen. Dasselbe habe ich mich bei den Reisekosten gefragt.

Und noch etwas: kann man die Anschaffungskosten für einen Computer geltend machen, wenn man diesen ohne die Weiterbildung nicht gekauft hätte?

 

Besten Dank im Voraus für eure Hilfe.

Beste Grüsse

 
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  • BenutzernameRalf Beyeler
  • OrtSchweiz
  • Status Experte
  • Registriert seit29.01.18
  • Beiträge105

Guten Tag


Am Besten fragen Sie bei der Steuerverwaltung Ihres Kantons nach.

Da die Abzüge für die auswärtige Verpflegung und die Reisekosten an eine Erwerbstätigkeit gekoppelt sind, ist es unwahrscheinlich, dass Sie einen entsprechenden Abzug vornehmen können.

Auch beim Computer bin ich skeptisch. Die Steuerbehörden dürften davon ausgehen, dass jeman sowieso einen Computer kauft und diesen auch für persönliche Zwecke nutzen wird. Ausser es handelt sich um einen sehr speziellen Computern, eventuell können Sie spezielle Software abziehen, die für die Ausbildung notwendig ist. Am einfachsten ist es, wenn Sie bei der Steuerverwaltung des Wohnkantons nachfragen.

Liebe Grüsse


Ralf Beyeler
moneyland.ch

 
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  • Benutzernamethetownclownsa
  • Status Member
  • Registriert seit25.01.17
  • Beiträge87

Nach meiner Erfahrung im Kanton Zürich werden nur die effektiven Kosten für tatsächliche Weiterbildungskurse anerkannt, die mit Belegen nachgewiesen werden können. Es schadet aber nicht, es zu versuchen. Das Steueramt wird einen falschen Abzug korrigieren.