Auslandsaktien WV ode DA1?

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  • Benutzernamemichi
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  • Beiträge2

Hallo zusammen,

ich habe französische Aktien, welche ich letztes Jahr im DA-1 deklariert habe. Leider ist es mir nicht gelungen die Quellensteuer aus Frankreich zurückzuholen.

Sollte ich die Aktie nun zukünftig im WV deklarieren, da ich die Quellensteuer eh nicht zurückbekomme? Oder wäre trotzdem das DA-1 der richtige Platz?

Grössenmässig geht es um einen Dividendenbetrag von 3300CHF wovon Frankreich ca 1000CHF einbehält. Ergo habe ich 2300 überwiesen erhalten, welche ich ja eigentlich versteuern müsste.

Besten Dank und Gruss,

Michael

 
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  • BenutzernameHedgehog1
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  • Registriert seit27.08.17
  • Beiträge67

DA-1 = Antrag auf Rückerstattung eines Teils der Dividenden, der nicht aus dem Ausland zurückgefordert werden kann, also lohnt sich auf jedem Fall, wenn du diese Dividenden in CH versteuern muss.

15% für FR (also, 495 Fr in deinem Fall) kannst du mittels DA-1 zurückfordern. Den Rest kannst du vergessen, wenn du faul bist. Oder dich an die Franzosen wenden.

 
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  • Benutzernamemichi
  • Status Member
  • Registriert seit11.02.19
  • Beiträge2

Sali Hedgehog1,

Danke für Deine Antwort. Dann werde ich das weiterhin so machen.

An der Faulheit liegt es nicht, eher an Resignation. Die Rückforderung habe ich bisher zwei mal direkt beim französischen Finanzamt versucht, welche mir meinen Antrag je nach einem 3/4 Jahr unbearbeitet zurückschickte. Wenn ich das richtig verstehe fehlt eine Bestätigung der Lagerstelle an die ich nicht rankomme. Meine Depotbank bietet den Rückerstattungs-Service leider nicht an.

Wenn Du einen Tipp hast werde ich es aber gerne nochmal versuchen :)

Beste Grüsse,
Michael

 
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  • BenutzernameChris_
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  • Registriert seit04.10.19
  • Beiträge48

Hi michi

Bis zum 31.12.2017 betrug der pauschal anrechenbare Steuerbetrag (DA-1-Formular) sowie der rückforderbare Teil der ausländischen Quellensteuer je 15%. Insgesamt also eine Quellensteuer von 30%. Wie du schon sagtest, sollte der Antrag an die Lagerstelle in Frankreich und nicht an die Steuerbehörde gesendet werden. Furado, ein Unternehmen das Quellensteuerrückforderungen durchführt, meinte jedoch die Rückforderung sei nur mit professioneller Unterstützung möglich (im Gegensatz z.B. zu Deutschland, wo es auch für Privatpersonen mit einigem Aufwand gehen sollte).

Ab dem 1.1.2018 sollte die Quellensteuer auf französische Dividenden jedoch nur noch 12.8% betragen (siehe Merkblatt ESTV). Die 12.8% sind vollständig anrechenbar via DA-1-Formular. Du brauchst also keine Rückforderung im Ausland mehr zu beantragen.

Gruss

Chris