Eigenmietwert bei unbewohnbaren Liegenschaften

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  • Benutzernameanhirse
  • Status Member
  • Registriert seit14.07.23
  • Beiträge1

Hallo zusammen

Ich habe letztes Jahr im Ausland (USA) zwei Liegenschaften erworben - beide Häuser auf den Grundstücken sind aktuell stark sanierungsbedürftig und unbewohnbar. Das war vor dem Kauf schon klar (gekauft "as is") und mein Plan ist es diese Liegenschaften in den nächsten Jahren zu renovieren so dass ich sie im Zukunft mal vermieten bzw. selber bewohnen kann. 

Weiss jemand wie ich diese Liegenschaften in der Schweiz in der Steuererklärung deklariere? Mir ist klar dass ich den Zeitwert der beiden Liegenschaften als Vermögen angeben muss. Wie aber sieht das mit dem Eigenmietwert aus? Da ich beide Liegenschaften im aktuellen Zustand weder selbst bewohnen noch vermieten kann ist mir nicht klar ob ich überhaupt den Eigenmietwert in meiner Steuererklärung angeben muss.

Kann mir da jemand helfen und mich aufklären? Ich würde gerne herausfinden welche Dokumente bzw. Belege ich meiner Steuererklärung beilegen muss so dass ich keine Probleme mit der Steuerverwaltung bekomme.

 
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  • Benutzernamejeanluc
  • Status Member
  • Registriert seit16.06.20
  • Beiträge33

Jeder Kanton hat seine eigenen Regeln für die Berechnung des Eigenmietwerts. Am besten erkundigen Sie sich also bei Ihrem örtlichen Steueramt.

Der Eigenmietwert von Liegenschaften im Ausland ist in der Regel nicht einkommenssteuerpflichtig, wird aber bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt. Aus diesem Grund kann der Besitz einer Immobilie im Ausland dazu führen, dass Sie dennoch höhere Steuern zahlen müssen.

Der Eigenmietwert soll Sie (mehr oder weniger) dafür bestrafen, dass Sie keine Miete zahlen und/oder eine Immobilie, die Sie nicht selbst nutzen, nicht vermieten. Daher ist es in einigen Fällen möglich, eine Befreiung vom Eigenmietwert zu erhalten, wenn Sie dem Finanzamt nachweisen können, dass die Immobilie unbewohnbar ist und/oder dass Sie erfolglos versucht haben, die Immobilie zu vermieten.

Ich empfehle Ihnen, dem Finanzamt die gesamte Situation zu schildern und Nachweise über den aktuellen Zustand der Immobilie vorzulegen, um direkt von dort klare Informationen zu erhalten.

 
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  • Benutzernamethomas_6
  • Status Member
  • Registriert seit23.01.24
  • Beiträge2

Guten Tag,

ich greife dies mit ähnlicher Frage auf. Im Kanton Fribourg wurde mir bei der letzten Steuererklärung mitgeteilt, dass Unterhaltskosten nicht mehr von Eigenmietwert abgezogen werden können. Heißt dies, dass überhaupt keine Abzüge für Auslandsimmobilien mehr geltend gemacht werden könnten?
Die Erklärung des fehlenden Eigenmietwertes von Immobilie 2, unbewohnbar, wurde hingegen akzeptiert.

In Konsequenz hieße das, dass Auslandsimmobilien steuerlich lediglich für die Satzbestimmung einmal berechnet und angegeben werden müssen, aber in Prinzip die Vorjahresinformationen sich nicht ändern - korrekt?

Besten Dank

 
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  • BenutzernameMister Banks
  • Status Member
  • Registriert seit16.08.15
  • Beiträge175

Guten Tag

Schwierige Frage... Kann ich leider auch nicht beantworten. Ich würde das zuständige Steueramt fragen, die müssten ja Bescheid wissen.

Viele Grüsse