Einkommenssteuer bei Hauptwohnsitz mit Mietwohnung plus Ferienhaus

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  • Benutzernameflorian.jordi
  • Status Member
  • Registriert seit27.05.23
  • Beiträge1

Hallo

Ich dachte dies sei eigentlich ein klarer Fall. Aber ein Bekannter hat mich nun mit dem Verweis auf das Thema "interkantonale Steuerausscheidung" unsicher gemacht.

Um Folgendes gehts:

Ich überlege mir, im Tessin ein Ferienhaus zu kaufen. Mein Hauptwohnsitz ist im Kanton Zürich, 20km von meinem Arbeitsort (Flughafen), wo ich Lohn aus nicht-selbständiger Arbeit beziehe. An diesem Hauptwohnsitz wohne ich in einer Mietwohnung.

Die ganze Idee des Ferienhauses würde ihren Reiz verlieren, wenn ich Teile meines Lohnes im Tessin versteuern müsste. Die Idee, dass dies verlangt werden könnte mutet mir zwar etwas exotisch an aber ich möchte diese Gefahr möglichst rechtzeitig ausschliessen.

 

Wer kann mir diesbezüglich eine wasserdichte Einschätzung bieten?

 

Merci viel Mal und schöne Pfingsten

 

Florian

 

 
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  • Benutzernamepetermuellerforum
  • Status Member
  • Registriert seit02.11.22
  • Beiträge3

Guten Tag

Für eine wasserdichte Einschätzung müssen Sie sich an einen Steueranwalt wenden, der gegen eine entsprechende Entschädigung sicher ein entsprechendes Gutachten schreiben kann. smiley

Mit einer wasserdichten Einschätzung kann ich Ihnen leider nicht dienen. Aber ich kann gerne meinen Wissensstand weitergeben.

Das Einkommen aus Arbeit und die meisten Vermögensarten (Konten, Wertschriften, etc.) wird grundsätzlich dort besteuert, wo sich Ihr Wohnsitz besteuert. Allerdings wird angenommen, dass sich der Lebensmittelpunkt auch dort befindet. Wenn Sie sehr viel Zeit im Tessin verbringen werden, dann könnte von Seiten der Tessiner Behörden die Frage aufkommen, ob sich der Lebensmittelpunkt im Tessin befindet und sie entsprechend dort steuerpflichtig sind.

Erträge und Vermögen aus Immobilien sind allerdings am Ort der Immobilie steuerpflichtig.

Für die Berechnung der Steuern wird das im anderen Kanton berücksichtigte Einkommen beziehungsweise Vermögen beim Steuertarif berücksichtigt. Allerdings bezahlen Sie nur für dem im entsprechenden Kanton zu versteuerenden Teil Steuern im Kanton.

Beispiel: Sie haben ein Vermögen von 600'000 Franken (nach Abzug der Schulden zum Beispiel durch die Hypothek), 200'000 Franken in der Zürcher Gemeinde, 400'000 Franken in der Tessiner Gemeinde.

Nun wendet die Zürcher Gemeinde auf den Betrag von 200'000 Franken der Steuersatz von 600'000 Franken an. Durch die Progression bezahlen Sie dadurch mehr Steuern, als wenn sie nur 200'000 Franken Vermögen haben. Die Tessiner Gemeinde wendet auf den Betrag von 400'000 Franken den Steuersatz für 600'000 Franken an.

Das gleiche gilt auch beim Einkommen. Wenn Sie 80'000 Franken im Jahr aus Arbeit verdienen und mit der Ferienwohnung 20'000 Franken, dann bezahlen Sie in der Zürcher Gemeinde Steuern auf die 80'000 Franken, allerdings versteuert zum Satz von 100'000 Franken. In der Tessiner Gemeinde versteuern Sie die 20'000 Franken zum Satz von 100'000 Franken.

Ich hoffe, diese Erklärungen helfen Ihnen weiter.