Einschränkungen 3a

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  • BenutzernameGundel Gaukelei
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  • Beiträge2

Weiss jemand, wann die Einschränkungen der Fondsauswahl für das 3a aufgehoben wurde? 

 
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  • BenutzernameRalf Beyeler
  • OrtSchweiz
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  • Registriert seit29.01.18
  • Beiträge105

Guten Tag

Weche Einschränkungen meinen Sie? Meines Wissens handelt es sich weiterhin um spezielle Anlagefonds, die für die Vorsorge zugelassen sind. Die Kundinnen und Kunden können die Fonds nicht frei auswählen, sondern müssen Fonds nehmen, die für die Vorsorge zugelassen sind.

Oder meinen Sie etwas anderes?

Liebe Grüsse

 

Ralf Beyeler
moneyland.ch

 
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  • BenutzernameGundel Gaukelei
  • Status Member
  • Registriert seit04.03.24
  • Beiträge2

Guten Tag
Besten Dank für die Antwort/Nachfrage!
Gemäss Art. 5 Abs. 3 BVV 3 konnten nur Fonds ausgewählt, welche die in den Artikeln 49 bis 58 der Verordnung vom 18. April 1984 über die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) niedergelegten Vorschriften erfüllten. 
Diese Beschränkung wurde aufgehoben und ich würde gerne wissen, wann dies geschah.

Liebe Grüsse

Gundel

 
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  • BenutzernameRalf Beyeler
  • OrtSchweiz
  • Status Experte
  • Registriert seit29.01.18
  • Beiträge105

Guten Tag

Die Bundesverwaltung bietet Fedlex an. Dort sind Gesetze und Verordnungen des Bundes abrufbar, inklusive alte Fassungen.

Die aktuelle Fassung des Art. 5 Abs. 3 BVV 3 wurde am 31. Januar 2024 geändert und ist seit dem 1. März 2024 in Kraft, also erst seit einigen wenigen Tagen.

https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1985/1778_1778_1778/de

Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.

Liebe Grüsse

 

Ralf Beyeler
moneyland.ch