Einzelfirma // Fahrt mit fremden Auto KM-Geld

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  • Benutzernamerapid10
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Hoi,

ich habe vor Kurzem eine Einzelfirma gegründet (ZH) und habe die beruflichen Fahrten mit meinem Privatwagen immer mit 70 Rappen/km als Ausgabe (KM-Geld) abgezogen.

Nun plane ich aber mein Auto zu verkaufen und das Auto meiner Partnerin für gelgentliche berufliche Fahrten zu nutzen.

Nun meine Frage: kann ich die 70 Rappen/km auch als Ausgabe auflisten wenn das Auto nicht meines ist? In diesem Fall von meiner Partnerin oder kann ich das KM-Geld dann nicht mehr von den Steuern abziehen?

Danke und Lg!

 
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  • Benutzernamepetermuellerforum
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  • Registriert seit02.11.22
  • Beiträge3

Das wichtigste ist, dass Sie bei einer Kontrolle durch einen Mitarbeiter des Steueramtes begründen können, weshalb Sie das Auto benötigt haben. Deshalb ist es wichtig, dass Sie eine Liste mit den Fahrten führen inklusive Angabe des Grundes (Besuch und Warentransport Kunde Müller, Besuch Lieferant Meier, Besprechung Lieferant Meier, Mittagessen mit potentiellen Kunden Müller, etc.).

Die Ausgaben müssen grundsätzlich geschäftsmässig begründet sein, damit sie vom Steueramt akzeptiert werden.

Ich schlage Ihnen folgendes Vorgehen vor:

1. Sie führen genau Buch über die durchgeführten Fahrten.

2. Anhand dieser Angaben stellt Ihre Partnerin Ihnen die 70 Rappen pro km in Rechnung.

3. Sie bezahlen diese Rechnung der Partnerin per Überweisung. Sie tragen diese Ausgaben in der Buchhaltung ein (oder falls Sie eine einfache Buchführung haben als kleine Einzelfirma, zum Beispiel in die Excel-Liste mit den Ausgaben).

Da Sie die Kosten in der Steuererklärung angegeben haben, können Sie kein zusätzliches km-Geld von den Steuern abziehen. Aber im Schluss ist es ein Nullsummenspiel.

 
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  • Benutzernamerapid10
  • Status Member
  • Registriert seit03.01.23
  • Beiträge2

Danke für die ausfürhliche Antwort.

Dh. ja ich kann das Auto meiner Partnerin verwenden, ich schreibe aber dann kein KM-Geld sondern meine Partnerin schreibt mir eine Rechnung(von Privat) für die gefahrenen KM und diese Rechnung lege ich in die Buchhaltung, richtig?

"Darf" ich immer das Auto nehmen oder könnte das Steueramt dann auch behaupten, ich hätte den Zug nehmen können der für die Strecke nur 50% gekostet hätte? Dh. muss ich auch begründen können warum das Auto und nicht ein anderes (öffentliches) Verkehrsmittel?

Danke und Lg!