Einzelfirma MWST Anmeldung / Vorsteuer (Nachteile / Vorteile)?

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  • Benutzernameinfo_65
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Ich entschuldige mich schonmal für die „Anfänger“-Frage, aber ich bin noch relativ neu in der Selbstständigkeit (Einzelfirma) und betreibe das nur nebenberuflich. Ich bin seit einiger Zeit im Print-On-Demand Business (eCommerce) und habe noch keine Gewinne erzielen können die vergangenen Jahre (weil ich auch initial viel in das Business investiert habe). Das könnte sich dieses Jahr aber allenfalls ändern.

Ich bin nicht bei der MWST gemeldet, weil ich anfänglich dachte ich brauche mich darum nicht zu kümmern, weil ich die 100’000 CHF Umsatz sowieso nicht erreiche.

Ich habe aber nun erfahren, dass man bei gewissen Investitionen die Vorsteuer geltend machen könnte - Ich habe bspw. hohe Advertising-Kosten auf Amazon.de (ich bewerbe/vertreibe meine Print-On-Demand Produkte da), bei der Abrechnung dieser Werbekosten werden dann jeweils 7,7% MWST drauf geschlagen. Könnte man diese als Vorsteuer wieder zurückholen?

Habe ich da etwas verpasst die vergangenen Jahre bzw. hätte ich einen Vorteil gehabt wenn ich mich freiwillig bei der MWST angemeldet hätte?
Ich dachte immer es wäre eher ein Nachteil, wenn ich mich MWST-pflichtig mache, dann muss ich ja auf alle Gewinne die ich erziele sowieso nochmals 7,7% abführen oder? Dann mache ich ja noch mehr Verlust als ich es sowieso schon habe (wie gesagt, ich hatte noch kein Jahr mit Gewinn bisher, weil ich immer viel ins Business investiert hatte).

Ich habe dann auch gesehen, dass man die MWST theoretisch ganz einfach online mit «ESTV-SuisseTax» oder «MWST-Abrechnung easy» erledigen könnte. Weiss jemand wie das genau funktionieren würde? In dem Erklärvideo werden einfach irgendwelche totalen Zahlen eingetragen, wieviel Vorsteuer etc. abgezogen wird, wer kontrolliert dass denn? Müsste man nicht alle Belege mit einreichen?

Ich entschuldige mich nochmals für diese „Anfänger“-Frage. Aber wie bereits erwähnt ist das für mich aktuell noch etwas Neuland betreffend MWST-Thematik oder auch wie das mit der Vorsteuer genau funktioniert - Und irgendwie findet man auch sehr selten gute Informationen dazu online. Auf jeden Fall, vielen Dank im voraus, ich wäre dankbar für jede mögliche Hilfestellung, das Ganze bereitet mir gerade sehr viel Kopfzerbrechen.

 
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  • BenutzernameRene Müller
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Grüezi

Es dürfte sich um die sogenannte Bezugssteuer handeln, die für im Ausland für Schweizer Kunden erbrachte Dienstleistungen berechnet wird. Ein typisches Beispiel sind Ausgaben für Google Adwords. Auch die erwähnten Werbekosten bei Amazon.de dürften darunter fallen. Wenn Sie sich für die Schweizer Mehrwertsteuer anmelden, können Sie die Bezugssteuern bei der Mehrwertsteuer-Abrechnung abziehen. In der Praxis ist es dann ein Nullsummenspiel. 

Wichtig: Dies ist nur möglich, wenn Sie NICHT mit Saldosteuersätzen abrechnen. Diese Abrechnung ist etwas aufwändiger. 

Aus Ihrer Nachricht sehe ich, dass Sie das Prinzip der Mehrwertsteuer vermutlich nicht verstanden haben. Grundsätzlich bezahlt der Endkonsument die Mehrwertsteuer, Firmen können grundsätzlich die bezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer abziehen. Wenn Sie direkt an Endkunden verkaufen, sind ihre Produkte dadurch teurer. Beim Verkauf an Firmenkunden wie zum Beispiel Buchhändler ist es ein Nullsummenspiel, da die Firma die Vorsteuer nicht abziehen kann.

Grundsätzlich ist es keine Hexerei, eine MWST-Abrechnung zu erstellen. Beachten müssen Sie dabei die unterschiedlichen Steuersätze. Die meisten Produkte werden mit 7.7% besteuert (Achtung: Nicht vom Verkaufspreis 7.7% abziehen. Die Formel ist Preis inkl. MWST / 107.7 * 7.7. Oder bei der Kalkulation Preis ohne MWST * 1.077. Wobei der Preis dann in der Praxis auf einen passenden Preis gerundet wird.). Bei eBooks sind es 2.5%. Dann noch die Vorleistungen abziehen. Wenn Sie eine Rechnung bezahlen, bei der die MWST ausgewiesen ist, können sie diese grundsätzlich abziehen. Ausnahmen kann es für bestimmte Ausgaben geben. Die Mehrwertsteuerverwaltung hat auf ihrer Website eine ausführliche Dokumentation aufgeschaltet.

Grundsätzlich muss man die Belege nicht einreichen. Allerdings muss man eine ordentliche Buchhaltung führen – wobei bei einem Umsatz in der von Ihnen genannten Höhe ein einfache Excel mit den Einnahmen, Ausgaben, Aktiven (Guthaben und Vermögen) und Passiven (Schulden) ausreichen müsste. Und dazu gehört, dass die Unterlagen geordnet für 10 Jahre aufbewahrt werden. Dies unabhängig davon, ob man MWST-pflichtig ist oder nicht.

Die Steuerbehörden machen sporadisch eine Buchprüfung. Bei einer solchen Buchprüfung kommen die Kontrolleure der Steuerverwaltung vorbei und überprüfen, ob die gemachten Angaben korrekt sind. Dann werden auch die Belege überprüft.

Freundliche Grüsse RM

 
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  • Benutzernameinfo_65
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  • Beiträge2

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Eine Buchführung mache ich und die Buchhaltung erfolgt bei mir mit genannter Excel. Die MWST ist tatsächlich Neuland für mich, ich habe mich nun auch mit einer Treuhandfirma zusammengetan um alles genau durchzugehen.