EO (Erwerbsersatz) bei Teilzeitstudium Militär

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  • BenutzernameMoneyland-Nutzer-Fragen
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Guten Tag

Ich absolviere ein Teilzeitstudium (60% Arbeit, 40% Studium) und muss jetzt ins Militär gehen (WK). Werde ich während der Zeit im Militär nun entschädigt auf Basis des tatsächlich ausgezahlten Monatslohnes von 60% oder wird dieser für den Erwerbsersatz auf 100% hochgerechnet?

Für die zweite Option würde sprechen, dass ich im WK ja 100% der Arbeitswoche verbringen muss und nicht bloss 60%.

 
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  • BenutzernameMoneyguru von moneyland.ch
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Guten Tag

Unter der Voraussetzung, dass Du als erwerbstätig giltst (das heisst während eines Jahrs vor dem Einrücken mindestens 4 Wochen beziehungsweise 160 Arbeitsstunden gearbeitet hast), gilt folgende Regelung:

Die Grundentschädigung beträgt mindestens 80% des vordienstlichen Durchschnittseinkommens.

In Deinem Fall bedeutet dies, dass du anhand des vordienstlich tatsächlich ausgezahlten Lohnes entschädigt wirst, also dem Lohn für das 60%-Pensum (und nicht jenem für ein hypothetisches 100%-Pensum).

Du erhältst also mindestens 80% des Monatslohnes für ein 60%-Pensum, anteilig heruntergerechnet auf die WK-Dauer. Einige Arbeitgeber zahlen jedoch freiwillig 100% statt der 80%.

Bei tiefen Löhnen kommt überdies eine minimale Entschädigung von 62 Franken pro Tag zum Zug. Ausserdem können zusätzlich noch Kinderzulagen, Betriebszulagen (beispielsweise für Selbständigerwerbende mit einem eigenen Betrieb) oder Zulagen für Betreuungskosten dazukommen.

Beste Grüsse vom Moneyguru

 
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  • Benutzernamerobin.buehlmann.1994
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Guten Tag

Im Moment bin ich wegen der Coronakrise im Zivilschutz Einsatz, am 1. März habe ich eine neue Stelle angetreten.

Der Betrieb ist offen, da es ein Lebensmittelbetrieb ist. Heute habe ich mit meinem Chef telefoniert und er hat gesagt, da ich in der Probezeit bin, bekomme ich nur 80% von meinem Lohn entschädigt. Daher meine Frage: Ist das wirklich so? Ich finde nichts zu EO-Entschädigung in der Probezeit.

Hoffe auf schnelle und sachliche Antworten. Danke im voraus :)

 
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  • BenutzernameRene Müller
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Grüezi

Der Arbeitgeber erhält von der Ausgleichskasse 80% des definierten Lohns ausbezahlt (oder Variante: die Ausgleichskasse zahlt die 80% direkt an den Arbeitnehmer). Das gilt für Militär und Zivischlutz gleichermassen.

Einige Arbeitgeber zahlen dann aber freiwillig 100% des Lohns während des Dienstes aus, sind dazu aber nicht verpflichtet. Ihr Arbeitgeber kann also durchaus nur 80% auszahlen (da er auch nicht mehr erhält) beziehungsweise muss nicht freiwillig 20% aus der eigenen Tasche auszahlen. (Womöglich hat er das intern so geregelt, dass er den Angestellten ohne Probezeit mehr als 80% zahlt.)

Was heisst definierter Lohn? Zum Begriff «vordienstlicher Lohn» für Erwerbstätige: Im Formular  «EO-Anmeldung» steht: «Sofern die Dienst leistende Person starke Schwankungen im Einkommen vor dem Einrücken hatte, so ist das Einkommen der letzten 12 Monate vor dem Einrücken anzugeben». In diesem Fall wird dann ein Durchschnittslohn der letzten 12 Monate errechnet.

Wenn Sie vorher nicht erwerbstätig waren, wird wohl der neue Lohn des Arbeitgebers als Basis für die Auszahlung dienen. Davon erhalten Sie dann 80%.

Freundliche Grüsse RM

 
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  • BenutzernameMitglied
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Hallo,

Das passt wohl hier rein: Ich habe bis August letzten Jahres gearbeitet und ging dann auf eine Reise, welche ich Corona-bedingt abbrechen musste. Nach Rückkehr im April hatte ich einen kurzen Zivilschutz-Einsatz. Die EO-Karte habe ich an meinen letzten Arbeitgeber geschickt, wie dies auf der Karte vermerkt war.

Ich war einigermassen (positiv) überrascht, dass die zuständige Ausgleichskasse mir für jeden Tag den vollen Maximalbetrag von 196.- ausbezahlt hat. Bis letzten August wäre das sicher noch richtig gewesen, aber ich hätte erwartet, dass für mein Einkommen ein Durchschnitt der letzten 12 Monate berechnet würde, womit ich höchstens noch wenig über die 62.- gekommen wäre, da ich ja mehr als 7 Monate kein Einkommen hatte.

Hat die Kasse hier richtig gerechnet? Ich frage, weil ich auf freiwilliger Basis nochmals einen Zivilschutz-Einsatz leisten könnte, was sich aber nur lohnen würde, wenn die 196.- tatsächlich korrekt sind, und ich nicht damit rechnen muss, diesmal nur 62.- zu erhalten. Momentan bin ich noch immer arbeitslos, trete aber in zwei Monaten eine Stelle an.

Bei der Kasse möchte ich lieber nicht anfragen; möchte nicht riskieren, dass die mir im Nachhinein die Leistung wieder kürzen...

 
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  • BenutzernameRene Müller
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Grüezi

Es könnte damit zusammenhängen, dass Sie als arbeitslos gelten.

Bei Arbeitslosigkeit heisst es:

Bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit wird für die Bemessung der Entschädigung auf das Einkommen abgestellt, das Sie vor Beginn der Arbeitslosigkeit oder der Kurzarbeit erzielt haben. 

 

Freundliche Grüsse RM

 
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  • BenutzernameMilton
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  • Beiträge20

robin.buehlmann.1994 schrieb am 1. April 2020

Guten Tag

Im Moment bin ich wegen der Coronakrise im Zivilschutz Einsatz, am 1. März habe ich eine neue Stelle angetreten.

Der Betrieb ist offen, da es ein Lebensmittelbetrieb ist. Heute habe ich mit meinem Chef telefoniert und er hat gesagt, da ich in der Probezeit bin, bekomme ich nur 80% von meinem Lohn entschädigt. Daher meine Frage: Ist das wirklich so? Ich finde nichts zu EO-Entschädigung in der Probezeit.

Hoffe auf schnelle und sachliche Antworten. Danke im voraus :)

Guten Tag Robin

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber nur 80% bezahlen, Probezeit hin oder her.

Aber:

Der Bundesrat hat beschlossen, dass soldaten 100% EO bekommen und nicht nur 20%. Die Differenz übernimmt der Staat.

Siehe https://www.nau.ch/news/schweiz/schweizer-armee-plant-corona-abzeichen-fur-die-soldaten-65697777

Ich denke mal das gilt auch für den Zivilschutz, zumindest würde ich in deinem Fall mal nachfragen.

Beste Grüsse

Milton