Freizügigkeitskonto - WEF Vorbezug

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  • Benutzernameandrem
  • Status Member
  • Registriert seit22.07.17
  • Beiträge1

Ich überlege mir einen WEF-Vorbezug aus einem Freizügigkeitskonto. 


Kann ich im GLEICHEN Steuerjahr 2mal einen Vorbezug machen?
Steuerlich werden Kapitalleistungen sowieso kumuliert versteuert.
(Grund: 2 Hypo-Tranchen werden zeitlich versetzt im gleichen Jahr fällig)


Falls ja, welche Freizügigkeitsstiftungen ermöglichen dies?
Falls nein, was wäre sonst einer Lösung?


Besten Dank für Ihre Hilfe.

 
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  • BenutzernameMac Moneysac
  • OrtZurich
  • Status Member
  • Registriert seit17.08.15
  • Beiträge25

In der "Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge" heisst es, dass ein Vorbezug nur alle fünf Jahre geltend gemacht werden kann.

Aber weshalb nicht alles auf einmal auszahlen und dann auf die beiden Tranchen "verteilen"?

Unter Umständen wäre das eine weitere Möglichkeit: Vorbezug eines Teil des Geldes und Verpfändung für Hypothek eines anderen Teils.