Freizügigkeitskonto bei längerem Auslandsaufenthalt

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  • BenutzernameNur Hans
  • Status Member
  • Registriert seit23.10.24
  • Beiträge1

Ich plane in ca. einem Jahr einen längeren Auslandaufenthalt, resp. Weltreise. Die Dauer ist offen und kann zwischen 6 Monaten und zwei Jahren dauern. Ich werde zu diesem Zeitpunkt 37 Jahre alt sein. Aktuell bin ich angestellt und im Überobligatorium versichert.

Ob ich nach der Reise wieder eine Anstellung suche oder mich in die Selbständigkeit wage ist ebenfalls noch offen.

Aktuell plane ich zwei Freizügikeitskonti zu eröffnen. Eines fürs Obligatorium, ohne Anlagen, welches nach dem Wiedereintritt ins Arbeitnehmerverhältnis auf die künftige Pensionskasse überwiesen wird und ein zweites Konto mit dem Überobligatorium mit 97% Fond Anteil, welches bis zu Pension gehalten wird.

Gibt es für diesen Plan Einwände oder bessere Vorschläge?

 
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  • Benutzernamefatih
  • Status Member
  • Registriert seit24.01.17
  • Beiträge9

Im Grossen und Ganzen ein guter Plan. Hier zwei mögliche Überlegungen:

  • Je nach den Bedingungen Ihrer nächsten Pensionskasse kann die Einbeziehung Ihres Überobligatoriums in Ihre Pensionskasse zu deutlich höheren Invaliden- und Hinterbliebenenrenten führen. Natürlich kann die Rendite bei der Anlage dieses Geldes viel höher sein als der mögliche Nutzen, aber es lohnt sich, darüber nachzudenken.
  • Falls Sie während Ihrer Abwesenheit tatsächlich Ihren steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz aufgeben, kann auch die vollständige Auszahlung des Überobligatoriums aufgrund der Auswanderung eine Option sein. Wenn Sie dieses Geld ausserhalb der zweiten Säule haben, stehen Ihnen viel mehr Anlagemöglichkeiten zur Verfügung. Ob dies aus steuerlicher Sicht sinnvoll ist, hängt jedoch ganz von Ihrer persönlichen Situation (Wohnort, Zivilstand usw.) und vom Sitz Ihrer Freizügigkeitsstiftung ab.
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