Haftpflicht Kind

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  • BenutzernameJohanna
  • OrtBern
  • Status Member
  • Registriert seit05.05.16
  • Beiträge5

Hallo miteinander

Wir haben einen dreijährigen Sohn, der gerne herumtobt. Kleine Kinder brauchen auch Ihre Freiheit, das ist unsere Philosophie. Ab und zu geht dann halt mal was kaputt. 

Gibt es eine Haftpflichtversicherung, die etwas zahlt, wenn der Bub etwas in die Brüche schlägt?

LG Johanna

 
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  • BenutzernameVersicherungscrack
  • OrtSchweiz
  • Status Member
  • Registriert seit05.05.16
  • Beiträge108

Hallo Johanna

Ein Kind ist im Alter von drei Jahren noch nicht urteilsfähig. Wenn ein Kind nicht urteilsfähig ist, ist es noch unmündig.

Die Eltern sind also für die Handlung des Kindes verantwortlich. Das heisst die Eltern verletzen in der Regel Ihre Beaufsichtigungspflicht, wenn das Kind in ihrer Abwesenheit etwas zerstört. Dann muss die Haftpflichtversicherung auch nicht zahlen.

Wenn Du aber im selben Raum wie das Kind bist, also das Kind beaufsichtigst, kann der Schaden bei Euch Eltern "verbucht" werden.

Manche Versicherungen versichern Schäden auch von "urteilsunfähigen Hausgenossen" (auch ohne "gesetzliche Haftpflicht"). Es kann sich lohnen, vor Versicherungsabschluss für diesen Fall nochmals nachzufragen.

 
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  • BenutzernameMayerHM
  • Status Member
  • Registriert seit22.03.24
  • Beiträge6

Bonjour,

La plupart du temps, la RC privée incluse dans votre assurance habitation couvre ces dommages, tels que des objets cassés chez un voisin ou des blessures causées à une tierce personne.

Il est important de vérifier les détails de votre assurance habitation actuelle, notamment la franchise et les exclusions éventuelles. 

Si vous souhaitez une couverture plus étendue, vous pouvez envisager une clause "enfants" dans votre assurance habitation ou une assurance RC enfant individuelle.