
- Benutzernamethomas.stahel
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Hallo zusammen
Ich habe mit meiner Schwester ein Haus vom verstorbenen Vater geerbt (50:50 als Erbengemeinschaft). Zudem wohne ich selber in meinem Elternhaus (Eltern waren geschieden) mit meiner Mutter. Wir werden also nach de Tod meiner Mutter auch dieses Haus erben. Beide Häuser sind 100% abbezahlt. Wir (ich vor allem) wollen beide Häuser unbedingt behalten, nicht verkaufen und nicht vermieten. Das eine Haus wird nicht regelmässig bewohnt sein, ich möchte im Elternhaus wohnen bleiben. Meine Schwester hat kein Interesse am Haus meines Vaters, wir haben dies aus Steuergründen hauptsächlich als Erbengemeinschaft übernommen. Möglicherweise wird meine Schwester im Alter mal ins Elternhaus zurück zu mir ziehen, das ist noch unklar.
Zur Vermögenssituation: Ich habe 1.35 Millionen, werde dies noch weiter ausbauen und bin an der Börse. Mein Ziel ist, dass ich bei etwa 1.5 bis 1.6 Millionen Vermögen bin und dann jeweils die Rendite (zusammen mit meinem Lohn - ich arbeite nur 40%) zum Leben und für Luxus aufbrauche. Die gut 1.5 Millionen sollten also bis zur Pensionierung nicht kleiner werden und selbst danach gehe ich davon aus, dass ich mit wenig Vermögensverzehr leben kann. Meine Schwester hingegen ist selbständig, hat bisher kaum was in der Pensionskasse und schätzungsweise 850'000 Vermögen, das sich kaum vermehren wird, eher leicht abnehmen, da sie sich auch was leisten möchte und das Geld nicht wirklich anlegt. Nach der Pensionierung wird sie einen relativ hohen Vermögensverzehr haben.
Die Frage, die sich mir jetzt stellt: Falls meine Schwester (oder ich) ins Pflegeheim müsste (könnte ja auch früh passieren) und sie ihr Vermögen (gehen wir zu diesem Zeitpunkt mal von rund 700'000 Franken aus) innerhalb von weniger als 10 Jahren verbraucht hätte, müsste ich entweder erstmal das eine Haus entweder verkaufen oder die Hälfte, die mir gehört, in Form von Geld an die Pflege zahlen, um das Haus zu halten. Wäre das Geld auch weg und wir hätten das zweite Haus, in dem ich wohne, ebenfalls als Erbengemeinschaft, müsste ich auch da die Hälfte des Wertes an die Pflegekosten zahlen. Ich würde damit, je nach Bewertung der Immobilien, im Extremfalls gegen 1 Million Vermögen verlieren, wenn ich beide Häuser nicht aufgeben möchte.
Nun konkret die Frage: Gibt es zum jetzigen Zeitpunkt (wir haben noch rund 25 Jahre bis zur Pensionierung) irgendeine sichere (oder sehr sichere Möglichkeit), die beiden Häuser vor dem Zugriff durch den Staat im Fall von benötigten Ergänzungsleistungen zu schützen? Und dies natürlich mit möglichst wenig Kostenfolgen wie z. B. Schenkungssteuern. Eine Variante wäre z. B., dass meine Mutter im Testament schreibt, dass dieses Haus ganz an mich gehen soll. Das ist natürlich rechtlich gegen die gesetzliche Erbquote. Aber falls meine Schwester dies akzeptiert (ohne Erbverzichtserklärung im Vornherein, aber mit Stellungnahme, dass dieses Testament von ihr akzeptiert wird und sie keine weiteren Forderungen stellt), würde dies dann nicht als Schenkung gelten und das Haus wäre unantastbar? Und wie sähe es aus, wenn sie mir das zweite Haus komplett überlässt (ohne Nutzniessung), ich die Schenkungssteuer zahle und sie dann nach ebendiesen 20 oder 25 Jahren ins Pflegeheim müsste, könnte man dann immer noch von mir verlangen, dass ich zahle oder das Haus verkaufe? Ich habe im Netz gelesen, dass diese 10-Jahres-Verjährungsklausel in der Schweiz nicht gilt so wie in Deutschland. Allerdings bin ich nicht sicher, ob sich das nicht nur auf Schenkungen von Eltern an Kinder bezieht.
Besten Dank für eure Einschätzung!