Hypothek künden

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  • BenutzernameA. Schnelli
  • OrtSchweiz
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  • Registriert seit13.08.15
  • Beiträge17

Möchte meine Hypothek künden, was muss ich beachten? Wie gehe ich vor? Gibt es Fallen?

 
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  • BenutzernameMoneyguru von moneyland.ch
  • OrtSchweiz
  • Status Experte
  • Registriert seit04.08.15
  • Beiträge4002

Guten Tag

Es gilt, die Fristen einzuhalten (gilt vor allem für Fest-, aber auch Libor-Hypotheken).

Im Fall einer Festhypothek legen Sie sich im Voraus auf einen festen Zinssatz für eine festgelegte Laufzeit fest. Grundsätzlich kann jede Hypothek auch vor Ablauf frühzeitig gekündigt werden - sogar eine Festhypothek.

Eine Festhypothek kann aber nicht ohne Mehrkosten vorzeitig gekündigt werden, da Sie den bestehenden Vertrag verletzen würden. Die Hypothekar-Bank kann Ihnen deshalb eine «Penalty», also Ausstiegskosten, Bearbeitungsgebühren sowie den entgangenen Gewinn in Rechnung stellen. 

Die hohen Ausstiegskosten übertreffen in der Regel die Sparpotenzial durch einen Wechsel zu einer günstigeren Festhypothek. Im Allgemeinen lohnt sich deshalb ein vorzeitiger Ausstieg aus einer Festhypothek nicht - eine individuelle Abklärung lohnt sich aber auf jeden Fall.

Variable Hypotheken hingegen verfügen über kürzere Kündigungsfristen - häufig belaufen sich diese auf sechs Monate. 

Beste Grüsse vom Moneyguru

Weitere Informationen:
Was kostet eine frühzeitige Kündigung einer Hypothek?