Konkubinat mit gemeinsamem Eigentum, wie deklarieren und Abweichung von Quote im Grundbuch möglich?

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  • Benutzernamestefan.mueller.83
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Hallo zusammen,

Da wir (ich, Partnerin plus gemeinsames Kleinkind) nun seit kurzem Wohneigentum haben, müssen wir die Vorsorge neu aufstellen. Zudem ist wieder offen, wer welchen Kosten trägt.

Eine kurze Frage zu den finanzillen Lasten des Eigentums und deren Aufteilung. Wohnung und Lebensmittelpunkt ist in Zürich.

Wir stehen im Grundbuch mit 50:50, aber ist bisher ist noch unklar, wer tatsächlich welchen Anteil für den Kauf aufgebracht hat. Dies prüfen wir gerade. Wie auch immer diese Prüfung ergibt, den Grundbucheintrag werden wir nicht anpassen lassen.

Es musste alles schnell schnell gehen, da sich spontan was ergeben hat, da haben wir einfach alles verfügbar Geld zusammengelegt, wobei auch gemeinsame Konten dabei sind, deren jeweilige Anteil nicht abschliessend geklärt war. 

Können wir aber die Zins- und Schuldlasten bzw. Eigenmietwert mit einer anderen Quote als im Grundbuch festgehalten zwischen uns aufteilen?
Welcher Nachweis/Erklärung wäre hierfür für die Steuererklärung nötig?

Vielen Dank

Stefan

 
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  • BenutzernameJuri
  • Status Member
  • Registriert seit04.05.20
  • Beiträge1

Nein, Zins- und Schuldlasten müssten zu den im Grundbuch eingetragenen Eigentumsverhältnissen angegeben werden. Gleich ist es auch bei den Abzügen.

Hier ist auch darauf zu achten, dass wenn ihr 50:50 eintragt der andere aber mehr bezahlt, das Steueramt das als Schenkung an den anderen Partner ansehen könnte. In diesem Fall sollte die Differenz über einen zinslosen Kredit erfolgen. Das muss dann so auch in der Steuererklärung hinterlegt werden.

Gruess Juri