Krankenkasse Unfalldeckung für Selbständigerwerbende obligatorisch?

Hier finden Sie die richtigen Antworten

Über das Moneyland-Forum

Im Forum von moneyland.ch können Sie sich jederzeit und kostenlos zu einer Vielzahl von Geldthemen austauschen und die passenden Antworten finden. Diskutieren Sie mit Forum-Nutzern und Experten aktuelle Themen in den Kategorien Banken, Börse, Versicherungen, Vorsorge, Telekom und Geld im Alltag.

Kategorien anzeigen

Bitte melden Sie sich an, um sich im Forum auszutauschen.
 
avatar
  • BenutzernameMoneyland-Nutzer-Fragen
  • OrtSchweiz
  • Status Member
  • Registriert seit30.01.17
  • Beiträge843

Guten Tag

Wegen akuter "Probleme" mit meiner gegenwärtigen Krankenkasse erlaube ich mir - einen Mitbewerber der betroffenen Kasse möchte ich nicht fragen, weil aus naheliegenden Gründen unter Umständen (Stichwort: Kundenakquise) nicht mit einer neutralen, rechtssicheren Antwort zu rechnen ist - die folgende Frage:

Ich bin seit 1995 SELBSTÄNDIGERWERBEND mit einer Einzelfirma. Bis zum Wechsel zur gegenwärtigen Krankenkasse (per 1.1.2016) konnte ich in all den Jahren immer meine Krankenkassen-Grundversicherung mit einer Franchise von CHF 2500 und OHNE UNFALLDECKUNG abschliessen.

Nach einem Jahr nach dem Kassenwechsel fordert mich nun die gegenwärtig aktuelle Kasse auf, entweder bei ihr eine Mehrprämie für die Unfalldeckung NACH KVG zu entrichten oder den Nachweis zu erbringen, dass ich bei einer Versicherung das Unfallrisiko versichert hätte.

Nach meinem Kenntnisstand besteht für SELBSTÄNDIGERWERBENDE keine Verpflichtung zum Abschluss einer derartigen Vereinbarung = Eigenrisiko!

Wie kann ich meiner gegenwärtigen Krankenkasse diese meine Meinung kundtun... Bestätigung der selbständigen Erwerbstätigkeit durch die zuständige AHV-Ausgleichskasse liegt schriftlich vor und wurde "vorgelegt"... Ohne Erfolg. Die Kasse stellt sich auf den Standpunkt, dass ich entweder eine Unfalldeckung bei ihr oder bei einem anderen Versicherungsträger haben muss.

Wäre ihnen für eine Antwort - kann kurz und bündig ausfallen - herzlich dankbar.

Freundliche Grüsse

 
avatar
  • BenutzernameMoneyguru von moneyland.ch
  • OrtSchweiz
  • Status Experte
  • Registriert seit04.08.15
  • Beiträge4002

Guten Tag

Wir haben beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) nachgefragt und folgende Antwort erhalten:

Eine Unfalldeckung ist für alle Personen obligatorisch und rechtlich verpflichtend, die in der Schweiz wohnhaft sind.

UVG: Angestellte sind (ab 8 Arbeitsstunden pro Woche) über ihren Arbeitgeber unfallversichert. Diese Personen können eine Befreiung der Unfalldeckung bei ihrer Krankenkasse beantragen.

KVG: Alle anderen Personen (Kinder, Studenten, Hausfrauen, Hausmänner, auch Selbständige und Personen, die weniger als 8 Stunden pro Woche angestellt sind) sind nicht obligatorisch nach UVG versichert. Sie müssen deshalb eine Unfalldeckung bei der obligatorischen Grundversicherung (Krankenversicherungsgesetz KVG) abschliessen.

Selbständigerwerbende können sich freiwillig auch nach UVG versichern lassen. Der Vorteil hier gegenüber der Variante mit dem Krankenkassen-Unfallzusatz: Es fällt keine Franchise und kein Selbstbehalt von 10% an.

Krankenkassen andererseits haben gemäss BAG die Pflicht zu überprüfen, ob die Versicherten UVG-versichert sind oder nicht. (Ob dies in der Praxis tatsächlich so gehandhabt wird, ist wohl eine andere Frage.)

Fazit: Gemäss BAG scheint also Ihre Krankenkasse im Recht zu sein.

Beste Grüsse vom Moneyguru

Weitere Informationen: 
Krankenkassenvergleich (Grundversicherung) der Schweiz