Krankheit Steuern Schweiz

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  • BenutzernameMoneyland-Nutzer-Fragen
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Kann ich meine Krankheitskosten bei den Steuern abziehen?

 
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  • BenutzernameMoneyguru von moneyland.ch
  • OrtSchweiz
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  • Beiträge4002

Guten Tag

Ja, sofern die Krankheits-Kosten nicht durch eine Versicherung (Krankenkassen-Grundversicherung oder Krankenzusatzversicherung) gedeckt sind. Zum Beispiel, wenn Sie eine hohe Franchise gewählt haben und die Kosten unterhalb der Franchise zu liegen kommen.

Das gilt auch für die Kosten von rezeptpflichtigen Brillen, anerkannten Naturheilpraktikern und Zahnärzten.

Aber: Beim Bund und den meisten Kantonen kommt ein hoher Selbstbehalt von 5 Prozent des Netto-Einkommens zur Anwendung. Beispiel: Bei einem Netto-Einkommen von 60'000 Franken sind erst Gesundheitskosten ab 3000 Franken anrechenbar.

Immerhin: In den Kantonen Schwyz und Glarus gibt es einen Selbstbehalt von «bloss» 3 Prozent, in St.Gallen und Wallis von 2 Prozent und im Kanton Baselland sogar gar keinen Selbstbehalt.

Beste Grüsse vom Moneyguru

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